Bankkarte mit selbstgewähltem Vornamen . . .geht nicht!?
Wir sagen: “geht doch!”
Transidentität, Transsexualität, Transgender, Trans* sind Menschen wie wir, die sich nicht (nur) dem Ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zugehörig wissen. Die dgti e.V. bevorzugt den Begriff Transidentität, respektiert aber selbstverständlich jede selbstbestimmte Eigenbezeichnung. Um nicht alle Begriffe aufzählen zu müssen, verwenden wir als Platzhalter gerne Trans*.
Banken, Spar-/Raiffeisenkassen, Volksbanken sind im wirtschaftlichen Sinne Dienstleistungsbetriebe. Sie stehen im Geldkreislaufmit anderen Wirtschaftsteilnehmern (Unternehmen, private Haushalte, öffentliche Haushalte) in Verbindung.“
(1) Deshalb sollte immer der Kundenwunsch im Vordergrund stehen, denn ein Betrieb kann nur dann auf Dauer bestehen, wenn er bereit ist die Bedürfnisse seiner Kundschaft auch durch Überdenken bzw. Hinterfragen tradierter Ansichten zu lösen im Stande ist.
Girokarte, Kontokarte, S-Card / BankCard, sind Kontokarten mit denen am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilgenommen werden kann und weitere Dienstleistungen ermöglichen. Sie waren früher (bis 2002) auch als ec-Karte bekannt.
(1) Grill/Perczynski: Wirtschaftslehre des Kreditwesens, Bad Homburg v.d.H. 1997
Was ist das Problem?
Für Trans*-Personen ist eine mit ihrer Lebensrealität übereinstimmende Kontokarte von außerordentlicher Bedeutung.
Der Gesetzgeber ermöglicht durch das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz –TSG) eine Änderung von Vornamen und Personenstand. Hierzu haben Trans*Personen eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen, welche jedoch sehr zeitaufwendig sind und einige Jahre dauern können. In dieser Zeit stimmt der optische Eindruck in zunehmendem Maße nicht mehr mit der durch den bisherigen Vornamen zu vermutenden Person überein. Dieses Auseinanderfallen von äußerem Erscheinungsbild und Vorname auf der Kontokarte führt zu vermeidbaren Irritationen und unnötigen Nachfragen bis hin zum Verlangen nach den Identifikationspapieren. Aus solchen Situationen ergeben sich dann zwangsläufig ein unangenehmes Zwangs-Outing und Diskriminierungserfahrungen. Es ist deshalb notwendig, dass auf der Kontokarte der Vorname steht, mit dem die betroffene Person in der Öffentlichkeit lebt.
Gibt es eine Lösung?
Die Zulässigkeit wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigt und auch der Deutsche Sparkassen-und Giroverband hat seine Mitgliedsinstitute hierauf hingewiesen. Weiterhin ist das Geschlecht gemäß Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen und der BaFin kein zu erfassendes Identifikationsmerkmal. Nur aus Platzgründen erfolgte bisher keine Erwähnung in dem vorherrschenden Lehrbuch. Es liegt also nur an der Bereitschaft, die zweifelsfrei bestehenden Möglichkeiten im Sinne der Kundschaft zu nutzen. Auf die Karten als solche finden AO und GWG keine Anwendung.
Wie geht das?
Viele Institute stützen sich vor der amtlichen Vornamens-und Personenstandänderung bei Trans*-Personen auf den beim Bundesinnenministerium akzeptierten Ergänzungsausweis der dgti.
Auf dessen Grundlage wird dann eine entsprechende Kontokarte in Form einer Karte für Bevollmächtigte erstellt. Die gesetzlich geforderte Identifikation und Legitimation bleibt vollkommen unberührt und ist gewährleistet. Letztendlich bevollmächtigen Sie sich selber unter dem “neuen Namen”.
Unabhängig –Trans* Aktiv
Wir stehen in regem Austausch mit allen in Frage kommenden Institutionen und der Politik, um die im alltäglichen Leben und beim Kontakt mit Banken regelmäßig auftauchenden Probleme möglichst umfassend und flächendeckend zu beseitigen.
- Wir wissen aus den Beratungsgesprächen und unseren Erfahrungen, wo die Probleme liegen.
- Wir streben gemeinsame Lösungen an.
- Wir haben Facherfahrung.
- Über 100 Banken wurden überzeugt auf diesem Weg eine neue Kontokarteauszustellen.
Ihre Bank kennt dieses Verfahren nicht?
Sprechen Sie uns an, wir bieten Hilfe und Unterstützung bei Banken und Versicherungen.
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