Lesung des Entwurfs des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im Bundestag

Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz

Heute fand die erste Lesung des Entwurfs des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im Bundestag statt. Wir begrüßen den Entwurf und freuen uns, dass das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endlich begonnen hat. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf – vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung.

Ein selbstbestimmtes Leben, die Anerkennung des eigenen Geschlechts und Selbstbestimmung über den eigenen Körper sind Menschenrechte, die die meisten ganz selbstverständlich in Anspruch nehmen.

Trans*- inter*, nicht-binäre und agender (tina*) Menschen werden diese Rechte wegen gezielt gestreuter Vorurteile und der Unterstellung einer psychischen Erkrankung immer noch vorenthalten. Nimmt man die starke Zunahme von Hassrede und Gewalt gegen Minderheiten zum Maßstab, dann ist unsere Demokratie in Gefahr. In der Presse hieß es, Genderthemen seien kein politisches Gewinnerthema und man müsse die Wählerstimmen im Auge behalten. Müssen Menschenrechte etwa ein „Gewinnerthema“ sein?

An den vielen Ergänzungen, die das Selbstbestimmungsgesetz seit dem Eckpunktepapier der Bundesregierung erfahren hat, kann man sehen, wie manche in den Ampelparteien glauben, einige ihrer von Populisten aufgehetzten Wähler*innen beruhigen zu müssen. Geht es nach dem Grundgesetz, darf keine Minderheit zum Spielball von Desinformationskampagnen werden. Daher ist das Selbstbestimmungsgesetz ein Testfall für die Demokratie.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen nicht allein entscheiden

So sollen Jugendliche ab 14 Jahren nicht allein über ein Stück Papier entscheiden dürfen, auf dem ihr Vorname und Geschlecht steht. Mit 14 darf man aus der Kirche austreten, einer Organspende widersprechen und kann für Straftaten haftbar gemacht werden. Das ist sehr viel Eigenverantwortung.

Trotzdem will der Gesetzgeber scheinbar Jugendliche vor nicht wieder gut zu machenden Entscheidungen schützen, weil radikale Kreise das Gerücht streuen, dieses Stück Papier wäre eine Art Freifahrtschein für sozial mit Trans* „angesteckte“ Jugendliche zu medizinischen Maßnahmen. Wenn Mitglieder einer deutschen sexualmedizinischen Fachgesellschaft solches Gedankengut über Stellungnahmen zum SBGG verbreiten und gleichzeitig die Aufhebung des Verbots von Konversionsversuchen bei trans* Personen fordern, fragt man sich, wieso sich die Ampelregierung davon beeindrucken lässt und eine „christliche Volkspartei“ solche Leute als Sachverständige in den zuständigen Bundestagsausschuss einlädt. Dort sollte man sich besser nicht mit „meinungsbasierter“ Pseudowissenschaft abgeben. „Soziale Ansteckung“ ist von fundamentalistischen christlichen Gruppen erdachte Propaganda, um ihren Anhängern ein Heilungsversprechen zu machen, sollten sie ein queeres Coming-Out in ihrem Umfeld haben.

Es ist echte Selbstbestimmung erforderlich

Wird der Gesetzentwurf nicht geändert, werden sich Jugendliche und ihre Sorgeberechtige häufig vor dem Familiengericht wiederfinden. Richter*innen neigen dazu, nach Gutachten zu entscheiden: Erziehungsfähigkeitsgutachten, wenn sich die Elternteile gegenseitig misstrauen und psychiatrische Gutachten zu ihren jugendlichen trans* Kindern. Für viele trans* Jugendliche hat sich damit nichts gegenüber dem Transsexuellengesetz geändert. Wer soll die Rechte der Jugendlichen vor Gericht vertreten, wie soll jemand mit 14 eine anwaltliche Vertretung bekommen? Aus diesem Machtgefälle gibt es nur ein Entkommen: Echte Selbstbestimmung.

Weiterhin darf das Offenbarungsverbot Dritten, insbesondere auch Expartner*innen, keine Lücke zum Zwangsouting und Misgendern lassen. Wer den Arbeitsplatz oder die persönliche Sicherheit eines anderen Menschen mit Indiskretionen gefährdet, muss mit Strafe und nicht nur einem Bußgeld rechnen müssen. Das wurde heute im Bundestag noch einmal deutlich, warum hier nachgebessert werden muss.

Benachteiligung für Inter*geschlechtliche Menschen

Es ist auch nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger*innen vor Fehlern zu schützen und daher hohe zeitliche Hürden in das Gesetz einzubauen. Inter*geschlechtliche Menschen werden dabei klar benachteiligt. Ein modernes, freiheitliches Gesetz braucht keine Sperrfristen und Wartezeiten. Die Wartezeiten auf einen Termin im Bürgeramt dauern je nach Region sogar länger als die im Gesetz vorgesehenen Wartefristen.

Dass bei der Änderung die Daten darüber nicht nur ans Bundeszentralregister gehen, sondern auch noch proaktiv an alle Sicherheitsbehörden, ist der Gipfel des Misstrauens. Hier reicht die 40 Jahre lange bisherige Praxis aus. Noch ist kein*e Straftäter*in durch eine Personenstandsänderung den Behörden entkommen, eher durch deren Untätigkeit und Schlafmützigkeit.

Wir erwarten zwingende Nachbesserungen im Weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren und haben daher heute auch die Petition #JaZurSelbstbestimmung mit an die queerpolitischen Sprecher*innen der drei Regierungsparteien übergeben.

Selbstbestimmungsgesetz
Niemand bestimmt über mein Geschlecht!

Unsere ausführliche Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des SBGG:

https://dgti.org/wp-content/uploads/2023/10/dgti_Stellungnahme_SGGB_final_2023-10-24.pdf

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