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FAQ zum SBGG 2024
Jenny Wilken 23. Juli 2024 - Ratgeber
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Heute hat der Bundestag das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG)“ der Bundesregierung in der durch den Familienausschuss geänderter Fassung verabschiedet und damit endlich ein modernes, einfaches Verfahren geschaffen. Wir sind erleichtert, dass das aus der Zeit gefallene „Transsexuellengesetz“ abgeschafft wird. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf gewesen – vor 12 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht „Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das
„FEMIfest*, das feministische Manifest“ zum Weltfrauentag 2024 Das Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird im Mai 75 Jahre alt. Der Grundsatz der Gleichberechtigung ist einer der Kernpunkte. Dennoch finden täglich vielfältige Diskriminierungen statt. Es reicht auch nicht, einmal im Jahr zum internationalen Weltfrauentag die wertvollen Beiträge ALLER zur Gleichberechtigung zu würdigen, dies ist jeden Tag erforderlich. Auch der Begriff “Weltfrauentag” ist “#NichtGenug – weil er trans*, inter*, agender und nicht-binäre Menschen” ausschließt (Einleitung zum feministischen Manifest)! Die Initiative PINKSTINKS, die reichweitenstärkste feministische Organisation in Deutschland hat zum internationalen Weltfrauentag “FEMIfest*, das feministische Manifest” veröffentlicht. Die dgti e.V. unterzeichnet sehr gerne das
Heute fand die erste Lesung des Entwurfs des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im Bundestag statt. Wir begrüßen den Entwurf und freuen uns, dass das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endlich begonnen hat. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf – vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. Ein selbstbestimmtes Leben, die Anerkennung des eigenen Geschlechts und Selbstbestimmung über den eigenen Körper sind Menschenrechte, die die meisten ganz selbstverständlich in Anspruch nehmen. Trans*- inter*, nicht-binäre und agender (tina*) Menschen werden diese Rechte
Unsere Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz „Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)“ verabschiedet und damit das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endlich ermöglicht. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf – vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. „Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das Menschenrecht, entsprechend
LSVD Sachsen-Anhalt, LSVD Berlin-Brandenburg, LSVD-Bundesverband und dgti e.V. rufengemeinsam zur Gedenkkundgebung auf Erster Todestag von Ella Nik Bayan Am 14. September 2021 zündete sich Ella Nik Bayan am Alexanderplatz selbst an undverstarb noch am selben Tag im Unfallkrankenhaus Berlin an den schwerenBrandverletzungen. Ella war eine trans* Frau aus dem Iran. Sie floh vor Verfolgung undGewalt nach Deutschland. Nach ihrer Flucht lebte sie zuerst in Magdeburg und war imRegenbogen-Café des LSVD Sachsen-Anhalt aktiv. Anlässlich ihres ersten Todestages rufenwir zu einer Gedenkkundgebung auf dem Alexanderplatz auf. Hierzu erklärt Georg Matzel, Mitglied im Vorstand des LSVD Sachsen-Anhalt: „Ein Jahr ist es nun her,
SEXUELLE IDENTITÄT reicht NICHT AUS! Wir als Teil der Initiative @GrundgesetzFürAlle begrüßen sehr die im Sondierungspapier vorgelegten Punkte zur Verbesserung der Situation von queeren Menschen in Deutschland, u.a. mit dem Ziel der Abschaffung des „Transsexuellengesetzes“. Der Vorschlag einer Erweiterung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz um lediglich das Merkmal „sexuelle Identität“ ist leider NICHT AUSREICHEND, die gesamte Queere Community durch das Grundgesetz zu schützen. Trans*, inter*, queere Menschen gingen so leer aus, soweit es den Schutz ihrer Grundrechte betrifft. Es ist essentiell, dass in Artikel 3, Absatz 3 eine explizite Ergänzung sowohl zum Schutz von sexueller Identität als auch geschlechtlicher
Für ein Grundgesetz, dass auch geschlechtliche und sexuelle Identität schützt ! Berlin, Frankfurt a.M., Landshut, Mannheim, München, Nürnberg, Offenburg, Oldenburg, Potsdam, Recklinghausen, Stendal, Stuttgart, Trier: sei dabei ! Aktionstag Grundgesetz für Alle 19.9.2021
Unsere Forderung zur Ergänzung des Artikel 3 Grundgesetz: “Das deutsche Grundgesetz wird dieses Jahr 72 Jahre alt, doch der Schutz von queeren Menschen ist noch immer nicht in ihm verankert. Das muss sich jetzt endlich ändern!” Unser Aktionsbündnis bittet Sie diesen Appell zu unterzeichnen. Die Fraktionen des Deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Änderung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz. Neben einer Ersetzung des Rassebegriffs ist es von historischer Bedeutung, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten festzuschreiben. An der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen der queeren Community darf die Verfassung keinen Zweifel lassen. Die in Art. 3 (3) GG bereits aufgeführten Diskriminierungsmerkmale sind
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