Sabine Maur tritt zurück

Sabine Maur, Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer tritt von ihren Ämtern zurück.

Wir bedauern diesen Schritt zutiefst, bedeutet er doch den Verlust einer der wichtigsten unterstützenden Stimmen für unsere Arbeit. Ihr Rücktritt war weder sachlich notwendig noch rechtlich geboten und erfolgte vor dem Hintergrund eines öffentlichen und institutionellen Drucks, der auf einer rechtlich unzutreffenden und inhaltlich verkürzten Bewertung ihrer Äußerungen beruht.

Trans*feindliche Kampagne

Sabine Maur geriet wegen einer Äußerung in einem nicht öffentlichen und ausdrücklich vertraulichen Online Meeting in das Fadenkreuz trans* feindlicher Kräfte, die einen Mitschnitt der betreffenden Passage ins Netz gestellt hatten.

Darin stellte sie einen ethischen Konflikt, zwischen leitliniengerechter psychotherapeutischer Begleitung transgeschlechtlicher Personen, die selbstverständlich auch nicht-binäre Personen beinhaltet, und der durch ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) für alle trans* Personen ausgesetzten Gesundheitsversorgung fest.

Trans* Gesundheitsversorgung seit Oktober 2023 in rechtlicher Grauzone.

Hier ist wichtig zu verstehen, dass das Bundessozialgericht die gesamte Gesundheitsversorgung für alle trans* Personen ausgesetzt hat, sie aber trotzdem stattfindet, bis der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Neuregelung gefunden hat.  Eigentlich sollten nur zum Zeitpunkt des Urteils begonnene Behandlungen zu Ende geführt werden dürfen. Unter Anderem weil der Gemeinsame Bundesausschuss viel Zeit braucht, die ihm vom BSG angetragene Neuregelung umzusetzen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen unter Nichtanwendung des §135 SGB V trotzdem die Kosten für geschlechtsangleichende Maßnahmen binärer trans* Personen.

Rechtliche Einordnung

Einmal angenommen eine nicht-binäre Person, mit dem Geschlechtseintrag männlich oder weiblich, begibt sich in eine Begleittherapie, dann wäre sozialrechtlich erst einmal zu klären, was in einer Indikation an die Krankenkasse den Vorrang hat: Die Beschreibung mit der grundrechtlich geschützten rechtlichen Geschlechtszugehörigkeit oder die Selbstauskunft der Klient*innen, sofern diese in der Therapie überhaupt als nicht-binär offenbart wird.

Solange es darauf keine rechtsverbindliche Antwort gibt, lässt sich auch kein Rechtsverstoß konstruieren, wenn man die geschlechtliche Identität binär männlich oder weiblich angibt, zumal die Krankenkassen bei binären trans* Personen den §135 SGB V derzeit selbst nicht anwenden. Im Beispiel bestehen die Kassen sogar auf dem amtlichen Vornamen und einer Anrede passend zum (binär) hinterlegten Geschlecht der Versicherten und verweigern in Anschreiben an Ihre Versicherten eine alternative Ansprache. Sabine Maur benennt mit ihrer Äußerung ein strukturelles Problem im Sozialrecht. 

Wenn man verdienten Fachkräften wie Sabine Maur ein Fehlverhalten zuschreibt, wenn sie sich vor ihre Klient*innen stellt und sich dabei zweifelsfrei an den Goldstandard für Begleittherapie in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die AWMF Leitlinien Geschlechtsinkongruenz hält, so ist nur die Lautstärke dieser Unterstellungen vor allem auf „X/Twitter“ wahrnehmbar, nicht aber ihr Wahrheitsgehalt.

Auch wenn Frau Maurs Wortwahl an einer Stelle ihres Vortrags unglücklich sein mag, so hat sie in der Sache vollkommen recht. Die gegen Sabine Maur erhobenen Vorwürfe weisen wir daher ausdrücklich zurück.

Sabine Maur zog wegen der Verbreitung der Aufzeichnung vor ein Zivilgericht (Landgericht Berlin II, 27 O 51/26 eV – Urteil vom 10. März 2026).

Dort hat man offensichtlich den nach unserer Auffassung unzulässigen Mitschnitt mit in den Medien veröffentlichten heimlichen Aufzeichnungen der Tätigkeit rechtsextremer Aktivisten gleichgestellt und den Mitschnitt als „Dokument der Zeitgeschichte“ eingestuft, dessen Weiterverbreitung man nicht verhindern könne.

Festgestellt hat das Gericht allerdings auch, dass die öffentlich erhobene Behauptung, Sabine Maur stelle falsche Diagnosen aus unzulässig ist.

Damit wurde ein zentraler Vorwurf, der öffentlich und medial erhoben wurde, gerichtlich widerlegt. Diese Feststellung ist eindeutig und hätte zwingend zu einer Versachlichung der Debatte führen müssen.

Soweit das Gericht einzelne Äußerungen berufsrechtlich beanstandet hat, rechtfertigt dies weder den Vorwurf systematischen Fehlverhaltens noch den Rücktritt aus einem berufspolitischen Spitzenamt. Das Urteil enthält keine Feststellung, dass Frau Maur zu rechtswidrigem Handeln aufgefordert, Behandlerinnen und Behandler zu Täuschung angeleitet oder vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen hätte. Beanstandet wurde eine kommunikative Bewertung im Kontext einer besonderen Vorbildfunktion, nicht die Feststellung eines berufsrechtlich sanktionierbaren Fehlverhaltens.

Inwieweit die Erstveröffentlichung des Mitschnitts strafbar wäre, war nicht Gegenstand des Verfahrens und ist damit noch offen.

Zu wenig Diskursfähigkeit?

Der Rücktritt von Sabine Maur sendet ein problematisches Signal. Er legt nahe, dass die Benennung der bestehenden Diskrepanz zwischen Empirie, Verfassungsrecht und Sozialrecht berufspolitische Sanktionen nach sich ziehen kann. Dies schwächt nicht nur die betroffene Person, sondern beeinträchtigt die notwendige Diskursfähigkeit der Profession insgesamt.

Wir respektieren, dass Sabine Maur mit ihrem Rücktritt Verantwortung übernommen hat, obwohl sie hierzu rechtlich nicht verpflichtet war. Diese Entscheidung verdient persönlichen Respekt. Politisch und institutionell halten wir sie jedoch für falsch. Mit Sabine Maur verliert die Bundespsychotherapeutenkammer eine fachlich ausgewiesene, ethisch reflektierte und streitbare Stimme, die sich konsequent für die Rechte marginalisierter Menschen eingesetzt hat.

Erforderlich gewesen wäre keine personelle Konsequenz, sondern eine klare institutionelle Rückendeckung gegenüber unzutreffenden Vorwürfen sowie eine sachliche Auseinandersetzung mit den von ihr benannten strukturellen Problemen. Dass dies unterblieben ist, stellt aus unserer Sicht einen Schaden dar – nicht durch das Handeln von Sabine Maur, sondern durch den Umgang damit.

Wir wünschen Sabine Maur weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Arbeit als Psychotherapeutin und dass sich das Blatt vor Gericht letztendlich zu ihren Gunsten wendet.

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.