Kategorie: Medizinisches

Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität

Die Richtlinie des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen e.V., nach §282 SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch), herausgegeben vom „Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen„. Die sogenannte MDS Begutachtungsanleitung ist für die Medizinischen Dienste, die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände verbindlich. Sie benennt die Möglichkeiten und Voraussetzungen für geschlechtsangleichende Maßnahmen beim Vorliegen einer Diagnose „Transsexualität“ nach der 10. Version der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD-10) für die Diagnose ICD 10, F64.0. Die aktuell gültige Richtlinie hat den Stand 31. August 2020.

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UKE, Universitätsklinik Hamburg Eppendorf, Eingang, Gebäude
Medizinisches

Zwischenergebnisse der Studie des UKE Hamburg liegen vor: Studie läuft weltweit weiter

Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Trans-Gesundheitsversorgung in D-A-CH (english version below) Die unter Mitarbeit des Bundesverband Trans* und der der dgti e. V. entstandene Studie verfolgt das Ziel, die Auswirkungen der COVID 19 Pandemie auf die Gesundheit und die Gesundheitsversorgung von transidenten /transsexuellen Menschen zu erfassen Mit den Ergebnissen sollen die Gesundheitsfachkräfte informiert und die Trans* Communities unterstützt werden, die negativen Folgen besser zu bewältigen. Die Situation rund um COVID-19 ist für uns alle eine Herausforderung, mit teils massiven Einschränkungen für das persönlichen Leben. Dies betrifft nicht nur aber auch die Gesundheitsversorgung, und in ihr besonders vulnerable Gruppen. Nach unserer

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Bundestag Sitzungssaal
Presseerklärungen der dgti

Bundestag beschließt teilweises Verbot von Konversionsversuchen

Teilweises Verbot von Konversionsversuchen gegen die geschlechtliche und sexuelle Identität: Kinder und Jugendliche geschützt – kein Verbot bei Erwachsenen – keine Werbung Konversionstherapie (english version below) Transsexualität, Transidentität sind keine Krankheiten. Wir begrüßen die heutige Entscheidung für ein Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen. Dass unseriöse selbsternannte Heilende und religiöse Führende, welche u.a. „im Namen Gottes“ eine nicht vorhandene Erkrankung bekämpfen wollen ist ethisch keineswegs vertretbar. Der heutige Beschluss hat deutliche Signalwirkung – insbesondere auch für radikale Kirchenvertretungen und dubiose Ärzte – eine jahrelang durchgeführte menschenverachtende Praxis zu beenden. Es war längst Zeit für diesen Sinneswandel. Denn es ist wissenschaftlich längst erwiesen,

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