Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität
Die Richtlinie des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen e.V., nach §282 SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch), herausgegeben vom „Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen„. Die sogenannte MDS Begutachtungsanleitung ist für die Medizinischen Dienste, die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände verbindlich. Sie benennt die Möglichkeiten und Voraussetzungen für geschlechtsangleichende Maßnahmen beim Vorliegen einer Diagnose „Transsexualität“ nach der 10. Version der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD-10) für die Diagnose ICD 10, F64.0. Die aktuell gültige Richtlinie hat den Stand 31. August 2020.