Kategorie: Rechtliches

Bundestag Sitzungssaal
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Große Anfrage im Bundestag – Soziale und gesundheitliche Situation von LSBTI* Personen

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Antwort auf ihre große Anfrage BT 19/28233 nach über einem Jahr Wartezeit erhalten. Die Antworten der Bundesregierung sind insgesamt durch Unwissenheit, Desinteresse und teilweise Falschinformationen der Institutionen geprägt, die die Bundesregierung um Auskunft zwecks Beantwortung der Anfrage gebeten hat. Beispielhaft ist die Antwort zu Frage 136: „Hat die Bundesregierung Informationen über die derzeitigen Wartezeiten bei für transgeschlechtliche Kinder und Jugendliche spezialisierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen, und hält die Bundesregierung die Anzahl der für transgeschlechtliche Kinder und Jugendliche spezialisierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen für ausreichend?“ „Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen

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Lora Moore-Kakaletris | https://unsplash.com/photos/K0lyROlsQ9Q
Rechtliches

Gesetz gegen chirurgische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern

Bundestag: Gesetz gegen chirurgische Eingriffe an den Genitalien intergeschlechtlicher Kinder beschlossen Verboten sind Eingriffe, die das alleinige Ziel der „Angleichung“ an ein männliches oder weibliches  „Normgeschlecht“ haben und bei denen eine Diagnose Variante der geschlechtlichen Entwicklung (DSD) vorliegt. Wir begrüßen das Gesetz insoweit, dass es ein Einstieg in ein Verbot solcher Eingriffe ist und eine Evaluation bezüglich der Wirksamkeit nach 5 Jahren beschlossen wurde. Es gibt zahlreiche Lücken im Gesetz. Liegt eine Diagnose DSD nicht vor, kann das Verbot umgangen werden. Z. B. beinträchtigen bestimmte Formen von Hypospadie die Gesundheit eines Kindes nicht, sind vom Verbot der Eingriffe aber nicht

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Grundgesetz, Stapel, Bücher
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Grundgesetz für Alle

Unsere Forderung zur Ergänzung des Artikel 3 Grundgesetz: „Das deutsche Grundgesetz wird dieses Jahr 72 Jahre alt, doch der Schutz von queeren Menschen ist noch immer nicht in ihm verankert. Das muss sich jetzt endlich ändern!“ Unser Aktionsbündnis bittet Sie diesen Appell zu unterzeichnen. Die Fraktionen des Deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Änderung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz. Neben einer Ersetzung des Rassebegriffs ist es von historischer Bedeutung, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten festzuschreiben. An der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen der queeren Community darf die Verfassung keinen Zweifel lassen. Die in Art. 3 (3) GG bereits aufgeführten Diskriminierungsmerkmale sind

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Presseerklärungen der dgti

Ende der Diskriminierung für trans* und inter* im Polizeidienst

Die neue Polizeidienstvorschrift 300 wird diverser Alle Geschlechter können zum Polizeidienst zugelassen werden, unabhängig ihrer körperlichen Geschlechtsmerkmale. Wie jetzt bekannt wurde, trat am 01.01.2021 die neue Polizeidienstvorschrift 300 (PDV300) in Kraft. Diese ist nun ausdrücklich an alle Geschlechter gerichtet. Nach der alten Regelung wurde hier noch zwischen Männern und Frauen unterschieden, welche unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen mussten, um zum Dienst zugelassen zu werden. Nun ist diese auch für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen geöffnet worden. Damit sendet die Polizei ein deutliches Willkommenssignal an alle Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen cis-binären Geschlechtsmodell identifizieren. Eine langjährige Diskriminierung, welche von körperlichen Geschlechtsmerkmalen

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Bundestag Sitzungssaal
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Anhörung von Gesetzesentwürfen im Bundestagsausschuss Inneres und Heimat

Anhörung Gesetzentwürfe zu Gesetzen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung (BT 19/19755, BT 19/20048) und Verbot von genitalverändernden Operationen an Kleinkindern (BT 19/17791) Die Gesetzentwürfe und schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung einschließlich die der dgti e. V. sind hier zu finden. Die von der SPD und den Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke geladenen Sachverständigen sehen keine rechtlichen Bedenken einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ohne „Plausibilitätsprüfung“ zuzulassen. Einen Konflikt mit Förderprogrammen für Frauen durch den einfacheren Zugang von trans* Frauen sehen diese Sachverständigen nicht. Deutliche Unterschiede traten in der verfassungsrechtlichen Bewertung von Prof. Dr. Ulrike Lemke, Dr. Laura Adamietz, Prof. Dr. Anne-Katherina Mangold einerseits und Prof.

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Presseerklärungen der dgti

Referentenentwurf SoldRehaHomG

Gemeinsame Pressemitteilung von QueerBw – Interessenvertretung queerer Angehöriger der Bundeswehr, der Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e. V.), der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) und der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) Der Referentenentwurf zum SoldRehaHomG wird begrüßt: Forderung nach vollumfänglicher Rehabilitierung und echter Entschädigung Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat unsere Verbände am 12. Oktober 2020 zur Stellungnahme bzgl. des Referentenentwurfes eines „Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder in anderer Weise auf Grund ihrer sexuellen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ (SoldRehaHomG) aufgerufen. Soldat*innen wurden noch bis ins Jahr 2000 von der Bundeswehr systematisch diskriminiert. Aber auch in der Zeit nach

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Vornamens- und Personenstandsänderung im Herkunftsland – Antwort des BMI

Anerkennung einer im Herkunftsland durchgeführten Vornamens- und Personenstandsänderung Das Bundesministerium des Inneren, Bau und Heimat, hat auf unsere Anfrage geantwortet. Den vollständigen Text der Antwort finden sie hier. Grund der Anfrage war eine Zunahme der bei uns eingehenden Beratungsanfragen die Hinweise ergaben, dass eine Personenstands- und Vornamensänderung bei Personen ohne deutsche, oder bei doppelter Staatsbürgerschaft, ein weiteres Mal in Deutschland durchgeführt werden müsse, obwohl bereits eine solche im Herkunftsland stattgefunden hat. Anscheinend war hier die Informationslage bei den zuständigen Amtsgerichten unzureichend. Mit der Antwort des BMI können wir ungarischen oder russischen Staatsbürger*innen (und vielen anderen) mit Wohnsitz in Deutschland die Empfehlung

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„Dritte Option“ muss nachgebessert werden – Erneut Verfassungsbeschwerde eingereicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) verweigerte einer Person den gewünschten Geschlechtseintrag nach §45b PStG, so dass die Anwendung und Formulierung dieses erst kürzlich verabschiedeten Gesetzes erneut vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden muss. Das zeugt von einem handwerklich schlecht umgesetzten Auftrag und bedeutet eine Rüge für den Gesetzgeber. Bereits im Gesetzgebungsverfahren wurde auf Missstände hingewiesen, dass Ungleichbehandlungen vermieden werden sollen. Das Gesetz stand von Beginn an als Minimallösung in der Kritik. Dieser Unwille des Gesetzgebers die fachlichen Expertisen zu berücksichtigen wird von uns missbilligt. Wir fordern den Gesetzgeber daher auf: Der Personenstandseintrag im Geburtenregister muss ausschließlich auf der subjektiven Selbstaussage der jeweiligen Person möglich

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Rheinland-Pfalz hat mit Initiative zur Gleichstellung im Bundesrat Erfolg

Berücksichtigung nicht-binärer Menschen in der Strategie der EU-Kommission bei der Gleichstellung der Geschlechter Der Bundesrat hat am Freitag, 15. Mai 2020 auf Initiative des rheinland-pfälzischen Familienministeriums sich dafür ausgesprochen, in der Strategie der EU Kommission für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 bis 2025 neben Männern und Frauen auch nichtbinäre Menschen zu berücksichtigen. Das Land hat einen entsprechenden Antrag (Drucksache 117/1/20) in den mitberatenden Ausschuss für Frauen und Jugend eingebracht, der dort eine Mehrheit gefunden hat. In seiner Sitzung am 15. Mai 2020 hat der Bundesrat den Antrag mehrheitlich beschlossen und der EU Kommission als Empfehlung übermittelt. Begründung: Eine Strategie, die von einer binären

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Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012
Presseerklärungen der dgti

BGH-Beschluss zum § 45b Personenstandsgesetz vom 22.4.2020

Schockierender Beschluss am Bundesgerichtshof – Geschlecht ist kein Gefühl Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit der “empfundenen Intersexualität” die zahlreichen Versuche, die geäußerte Geschlechtszugehörigkeit juristisch in Worte zu fassen, um eine weitere Variante bereichert und dabei verkannt, dass ein gefühltes Geschlecht gar nicht existiert. Die Geschlechtszugehörigkeit ist kein Gefühl sondern – wie auch im Urteil vollkommen richtig ausgeführt – das verfassungsgerichtlich anerkannte von körperlichen Gegebenheiten unabhängige Wissen um die eigene Zugehörigkeit. Julia Monro meint dazu: „Den Unwillen des Gesetzgebers sich mit dieser Thematik zu befassen, den verurteilen wir aufs Schärfste. Uns liegen u.a. Beschwerden von Ärztekammern vor, dass der Gesetzgeber eine

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