Gemeinsame Pressemitteilung von QueerBw – Interessenvertretung queerer Angehöriger der Bundeswehr, der Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e. V.), der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) und der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.)
Der Referentenentwurf zum SoldRehaHomG wird begrüßt: Forderung nach vollumfänglicher Rehabilitierung und echter Entschädigung
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat unsere Verbände am 12. Oktober 2020 zur Stellungnahme bzgl. des Referentenentwurfes eines „Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder in anderer Weise auf Grund ihrer sexuellen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ (SoldRehaHomG) aufgerufen. Soldat*innen wurden noch bis ins Jahr 2000 von der Bundeswehr systematisch diskriminiert. Aber auch in der Zeit nach 2000 gab es Fälle, in denen Soldat*innen noch diskriminiert wurden.
Wir begrüßen die aktuelle Gesetzesinitiative. Das BMVg hat damit seinen Willen zur Rehabilitierung der benachteiligten Soldat*innen unterstrichen.
Die Unterzeichnenden begrüßen ausdrücklich, dass neben der sexuellen Identität auch die selbst empfundene geschlechtliche Identität einbezogen wird. Auch die Ausweitung auf Betroffene der Nationalen Volksarmee ist richtig. Ebenso begrüßen wir, dass die einfache Glaubhaftmachung eine Rehabilitierung ermöglicht, auch wenn Unterlagen der damaligen Zeit nicht mehr vorhanden sind. Die Unterzeichnenden fordern aber ebenso weitere Nachbesserungen am Referentenentwurf: Eine vollumfängliche Rehabilitierung muss alle Diskriminierungstatbestände einbeziehen, auch wenn diese noch nach dem Stichtag 3. Juli 2000 aufgetreten sind. Wir fordern eine Verlängerung dieser Frist bis zum 31. Dezember 2009.
Die Unterzeichnenden fordern außerdem eine echte Entschädigung durch Anpassung der Pauschalentschädigung und Einführung einer Individualentschädigung, die auf der Pauschalentschädigung aufbaut. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass der monetäre Schaden die vorgeschlagene Pauschalentschädigung weit übersteigt. Soldat*innen, die ihren Dienst in der Bundeswehr geleistet haben, haben eine echte Entschädigung verdient.
Wir sind der festen Überzeugung, dass der Staat im Falle der Bundeswehr nicht nur, wie beim Rehabilitierungsgesetz für Verfolgte durch § 175 StGB und § 151 StGB-DDR ( ), als Staat gehandelt hat, sondern auch als Arbeitgeber. Der finanzielle Schaden, z.B. die Aberkennung der Pension oder die Entlassung, entstand also nicht durch Dritte, sondern durch den Staat selbst. Diesen Nachteil gilt es nun vollständig auszugleichen. Wir empfehlen außerdem eine Kollektiventschädigung zu prüfen, da viele Diskriminierungen und Benachteiligungen bereits lange zurückliegen und deshalb die Betroffenen aus unterschiedlichen Gründen mit individuellen Maßnahmen nicht mehr erreicht werden könnten. Eine Kollektiventschädigung könnte der Forschung, Bildung und Teilhabe der betroffenen Menschen dienen.§ 175, Bundeswehr, Entschädigung, Homosexualität, NVA, Soldat, Wehrdienst