Berücksichtigung nicht-binärer Menschen in der Strategie der EU-Kommission bei der Gleichstellung der Geschlechter
Der Bundesrat hat am Freitag, 15. Mai 2020 auf Initiative des rheinland-pfälzischen Familienministeriums sich dafür ausgesprochen, in der Strategie der EU Kommission für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 bis 2025 neben Männern und Frauen auch nichtbinäre Menschen zu berücksichtigen.
Das Land hat einen entsprechenden Antrag (Drucksache 117/1/20) in den mitberatenden Ausschuss für Frauen und Jugend eingebracht, der dort eine Mehrheit gefunden hat.
In seiner Sitzung am 15. Mai 2020 hat der Bundesrat den Antrag mehrheitlich beschlossen und der EU Kommission als Empfehlung übermittelt.
Begründung: Eine Strategie, die von einer binären Geschlechterordnung von Männern und Frauen ausgeht und die Existenz weiterer Geschlechter unerwähnt und unberücksichtigt lässt, greift zu kurz. Neben dem besonderen grundgesetzlichen Auftrag zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind daher auch Maßnahmen notwendig, die der Benachteiligung von Menschen entgegenwirken, die sich nicht den Kategorien Frau und Mann zuordnen – siehe Ziffern 11 bis 14 im Beschluss des Bundesrates.