Anhörung von Gesetzesentwürfen im Bundestagsausschuss Inneres und Heimat

Bundestag Sitzungssaal
Bild von clareich auf Pixabay | https://pixabay.com/images/id-369049/

Anhörung Gesetzentwürfe zu Gesetzen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung (BT 19/19755, BT 19/20048) und Verbot von genitalverändernden Operationen an Kleinkindern (BT 19/17791)

Die Gesetzentwürfe und schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung einschließlich die der dgti e. V. sind hier zu finden. Die von der SPD und den Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke geladenen Sachverständigen sehen keine rechtlichen Bedenken einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ohne „Plausibilitätsprüfung“ zuzulassen. Einen Konflikt mit Förderprogrammen für Frauen durch den einfacheren Zugang von trans* Frauen sehen diese Sachverständigen nicht. Deutliche Unterschiede traten in der verfassungsrechtlichen Bewertung von Prof. Dr. Ulrike Lemke, Dr. Laura Adamietz, Prof. Dr. Anne-Katherina Mangold einerseits und Prof. Dr. Florian Becker andererseits bezüglich der Notwendigkeit und Zulässigkeit einer Begutachtung im Rahmen einer Personenstandsänderung zu Tage.

Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* betonte ausdrücklich Hintergründe und Notwendigkeit einer Entschädigung für zugefügtes Leid aus dem Scheidungszwang (bis 2008) und dem Erfordernis der Unfruchtbarkeit (bis 2011) im Transsexuellengesetz. Dr. Alexander Korte vom Klinikum der Universität München sieht die Einwilligungsfähigkeit trans* Jugendlicher als überwiegend nicht vorhanden und stellt die Beurteilung der Medizin über das Selbstbestimmungsrecht der Jugendlichen. Fr. Lemke bezeichnete diese Haltung als überheblich. Hr. Korte kritisiert die Übersetzung von DSD – Differences of Sexual Development – in Varianten der Geschlechtsentwicklung und verwendet den veralteten und pathologisierenden Begriff der Störung (Disorders of Sexual Development). Zum Abschluss der Anhörung forderte Hr. Korte die Bundesregierung auf, auf das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetz zum Verbot genitalverändernde Operationen an Kleinkindern zu verzichten. 

In Ergänzung zu den Forderungen aus dem Gesetzentwürfen fordert die dgti e. V. ein Mitspracherecht für alle benachteiligten Gruppen, d. h. nicht nur trans* und inter* Personen, sondern alle, die sich kein Gehör im Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärztekammer und Krankenkassen verschaffen können, z. B. Selbstorganisationen von Behinderten. Die Gesetzentwürfe zum Verbot genitalverändernder chirurgischer Eingriffe an Kleinkindern bedürfen einer Ergänzung um „akute“ Gesundheitsgefahr bei den Ausnahmen im Gesetz, weil es sonst zu viele Möglichkeiten gibt,  das Verbot zu umgehen.

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Gesundheitsversorgung, Recht und Realität: Ein stilisiertes Maskottchen mit großer blütenförmiger Kopfform steht vor dunkelviolettem Hintergrund. Die Figur trägt einen weißen Arztkittel und ein Stethoskop. Der Ausdruck wirkt fragend. Rechts schwebt ein Fragezeichen in derselben Magentafarbe wie die Blütenform.

Gesundheitsversorgung für TIN*-Personen: Recht und Realität

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes zeigt sich eine widersprüchliche Realität. Die rechtliche Anerkennung wurde vereinfacht. Die Gesundheitsversorgung für TIN-Personen bleibt ein Problemfeld voller Diskriminierung und bürokratischer Hürden. Das Selbstbestimmungsgesetz: Fortschritt mit Grenzen Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) hat seit November 2024 die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen erheblich erleichtert. Laut Bundesinnenministerium

Weiterlesen »
Karte von Nordamerika und Europa in vereinfachter, flächiger Darstellung. In den USA steckt eine große Pinnadel. Mehrere rote Linien führen von dieser Nadel zu mehreren Pinnadeln in Europa. Die Farben sind kräftig, überwiegend Pink, Lila und Rot.

US-Bericht gegen trans* Versorgung: Hintergründe, Netzwerke und Fakten

Im November 2025 veröffentlichte das US-Gesundheitsministerium (HHS) unter der Trump-Administration ein Papier mit dem Titel „Treatment for Pediatric Gender Dysphoria“. Der Bericht warnt eindringlich vor der medizinischen Versorgung von trans* Jugendlichen und fordert drastische Einschränkungen. Das Dokument wirkt auf den ersten Blick wie eine neutrale, staatliche Empfehlung und hat das

Weiterlesen »
Antragstellung XXII. Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen: Zu sehen das Logo der dgti und das Logo des Qualitätszirkels Psychotherapeut*innen

XXII. Antragstellung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Krankenkassen – Wege, Unterstützung und Optionen bei Ablehnung

Einladung zum 22. Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen am 29.11.2025 Inhalt: Wir besprechen wichtige Formalia zur Antragstellung von geschlechtsangleichenden Maßnahmen auf Basis der Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes, sowie Handlungsoptionen bei Ablehnung. Zudem wird es um die Zusammenstellung von Gründen für Rückfragen des Medizinischen Dienstes auf Basis der Erfahrungen der dgti gehen. Referierende Personen

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit