Begutachtung, Begleitung, Therapie
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Autor: Udo Rauchfleisch
Verlag: Vandenhoeck & Ruprecht
5., unveränderte Auflage 2016
Sachbuch
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Autor: Udo Rauchfleisch
Verlag: Vandenhoeck & Ruprecht
5., unveränderte Auflage 2016
Sachbuch

Fortschritt mit Lücken Ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) zeigt sich: Viele Menschen haben lange auf diesen Schritt gewartet. Seit dem 1. November 2024 wurden über 22.000 Vornamens- und Personenstandsänderungen gemeldet. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen können ihr Geschlecht nun selbst bestimmen, ohne medizinische Gutachten oder Gerichtsbeschlüsse. Das Gesetz beendet eine

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes zeigt sich eine widersprüchliche Realität. Die rechtliche Anerkennung wurde vereinfacht. Die Gesundheitsversorgung für TIN-Personen bleibt ein Problemfeld voller Diskriminierung und bürokratischer Hürden. Das Selbstbestimmungsgesetz: Fortschritt mit Grenzen Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) hat seit November 2024 die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen erheblich erleichtert. Laut Bundesinnenministerium

Resilienz bedeutet seelische Widerstandskraft: also die Fähigkeit, mit Belastungen umzugehen und wieder ins Gleichgewicht zu kommen. Für trans*, inter* und nicht-binäre (TIN*) Menschen ist sie kein Trendwort, sondern oft eine alltägliche Herausforderung. Das betrifft das Leben, den Umgang mit anderen und den Beruf. Minderheitenstress: Wenn Belastung Alltag ist Viele Studien

Im November 2025 veröffentlichte das US-Gesundheitsministerium (HHS) unter der Trump-Administration ein Papier mit dem Titel „Treatment for Pediatric Gender Dysphoria“. Der Bericht warnt eindringlich vor der medizinischen Versorgung von trans* Jugendlichen und fordert drastische Einschränkungen. Das Dokument wirkt auf den ersten Blick wie eine neutrale, staatliche Empfehlung und hat das
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