* (Sternchen, Asterisk)

Die Verwendung des Sternchens/des Asterisk (*), zum Beispiel in „der*die Leser*in“ macht deutlich, dass es zwischen den beiden Polen „männlich“ (der Leser) und „weiblich“ (die Leserin) noch Platz für weitere Geschlechter gibt. Somit sind auch diejenigen angesprochen, die sich nicht (ausschließlich) männlich bzw. weiblich definieren.

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) empfiehlt „unter der Maßgabe ihres Auftrages nach § 8 BITV, das Gendern mit dem Asterisk“ (hier im Original nachlesen).

Auch der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) empfiehlt, als Kurzform das Sternchen zu verwenden und nicht den manchmal auch verwendeten Unterstrich („_“) oder den Doppelpunkt („:“) (hier nachlesen). Das Sternchen sei für sehbehinderte Menschen besser zu erkennen und für Screenreader dem „:“ (Doppelpunkt) vorzuziehen. Auch für Sehende ist der Unterstrich in Texten mit vielen Verlinkungen nur schwer zu erkennen, da er – falls Hyperlinks durch Unterstreichung kenntlich gemacht werden – nicht von diesen zu unterscheiden ist.

Weitere Informationen zum genderachtsamen Wording sind auf der Webseite von „geschickt gendern“ zu finden.

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Nachruf Dr. Bernd Meyenburg

Nachruf auf Dr. Bernd Meyenburg – ein pragmatischer Wegbereiter

Bernd Meyenburg, Jahrgang 1949, verstarb am 4. November 2025. Er war ein wegweisender Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeut, dessen Lebenswerk eng mit der Sensibilisierung und Verbesserung der Versorgung geschlechtsinkongruenter Kinder und Jugendlicher verbunden ist. Bernd Meyenburg promovierte 1973 am Hamburger Institut für Sexualforschung und machte seine Facharztausbildung am St. Luke’s

Weiterlesen »
Gesundheitsversorgung, Recht und Realität: Ein stilisiertes Maskottchen mit großer blütenförmiger Kopfform steht vor dunkelviolettem Hintergrund. Die Figur trägt einen weißen Arztkittel und ein Stethoskop. Der Ausdruck wirkt fragend. Rechts schwebt ein Fragezeichen in derselben Magentafarbe wie die Blütenform.

Gesundheitsversorgung für TIN*-Personen: Recht und Realität

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes zeigt sich eine widersprüchliche Realität. Die rechtliche Anerkennung wurde vereinfacht. Die Gesundheitsversorgung für TIN-Personen bleibt ein Problemfeld voller Diskriminierung und bürokratischer Hürden. Das Selbstbestimmungsgesetz: Fortschritt mit Grenzen Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) hat seit November 2024 die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen erheblich erleichtert. Laut Bundesinnenministerium

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit