
Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Im Rahmen der Verbändebeteiligung nach §47GGO konnten wir eine Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einreichen. Zur Abgabe der Stellungnahme war eine Frist von drei Tagen vorgesehen. Die erste Übersicht über den Entwurf lässt Lücken sowohl in der Umsetzung der Rechtsprechung des EuGHund europäischer
