Verbot von geschlechtergerechter Sprache im BMBFSFJ – Gleichstellung der Geschlechter missachtet

Stellungnahme zum Gastbeitrag von Valerie Wilms zum Selbstbestimmungsgesetz in der Berliner Zeitung
dgti Pressemitteilung / Stellungnahme

Bildungsministerin Karin Prien hat ein Genderverbot in ihrem Ministerium verhängt. Den Angestellten ist es künftig untersagt, das Gendersternchen oder andere Sonderzeichen für geschlechtergerechte Sprache zu nutzen. Sie ist damit nicht die Einzige in der Union, die sich dagegen ausspricht.

Dorothee Bär äußerte sich vor kurzem als Forschungsministerin zum Thema Geschlechtergerechte Sprache und gab einem ominösen „Genderzwang“ eine Absage. Dies sei mit ihr nicht zu machen.

Verbote statt Zwang

Würde Dorothee Bär als zuständige Ministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt ihre Hausaufgaben in Sachen wissenschaftlicher Arbeit und Recherche machen, wüsste sie, dass es keine derartige Forderung gibt. Niemand möchte einen Zwang zu geschlechtergerechter Sprache – im Gegenteil. Ihre Partei setzte in Bayern ein Verbot des Genderns mit Sonderzeichen um, auch in anderen CDU-geführten Bundesländern gibt es solche Verbote. Die Haltung kommt nicht von ungefähr, war doch Bär ein Teil der CSU-Delegation, die beim Rechtsaußen-Gouverneur DeSantis in Florida war und sich dort vernetzte.

Ihre transfeindliche Haltung machte sie schon beim Selbstbestimmungsgesetz deutlich, und zweifelte die Einwilligungsfähigkeit zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen von trans* Jugendlichen an. Wissenschaftliche Erkenntnisse, wie der Fakt, dass Jugendliche bereits einwilligungsfähig sein können und auch de lege lata nichts gegen die Behandlung von trans* Jugendlichen spricht, werden so von einer Forschungsministerin in Frage gestellt.

Bildungsministerin Prien äußerte sich mehrfach bereits zum Thema Geschlechtergerechte Sprache und ist bspw. auch dagegen, das Gendersternchen in Schulen zu erlauben. Sie stützt mit ihrem Verbot die verfassungswidrigen Verbote in unionsgeführten Bundesländern und stellt sich gegen das Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Wie will Ministerin Prien nicht-binäre Mitarbeitende in dem Ministerium, welches für Queerpolitik verantwortlich ist, sichtbar machen? Eine nicht-binäre Person als Referent*in ist kein Referent und keine Referentin. Wie will sie Politik für queere Menschen, insbesondere trans*- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen machen und diese inklusiv ansprechen, wenn sie keine Sonderzeichen nutzt?

Wie will Prien Geschlechtergerechtigkeit für Menschen herstellen, die nicht Mann oder Frau sind und deren Geschlechtsidentität vom Grundgesetz eigentlich geschützt ist vor Ungleichbehandlung?

Sprachverbote begünstigen Denkverbote – nicht-binäre Menschen werden so an den Rand der Gesellschaft und aus dieser herausgedrängt. Prien ignoriert ebenfalls wissenschaftliche Erkenntnisse zur Gleichstellung der Geschlechter aufgrund der Verwendung von geschlechtergerechter Sprache.

Wir fordern die Achtung der Menschenwürde nicht-binärer Personen und somit des Grundgesetzes. Wir appellieren an die Bundesregierung, verfassungswidrige Sprachverbote (Siehe Verfassungsblog: https://verfassungsblog.de/verfassungswidrige-sprachverbote/) nicht weiterzuverfolgen und damit nicht-binäre Menschen sprachlich unsichtbar zu machen. Um die Rechte von von trans*, inter*, nicht-binären und agender Personen in Deutschland zu stärken und die queerpolitische Situation zu verbessern haben wir 16 Anforderungen an die Politik gestellt: https://dgti.org/2025/02/13/tin-politische-anforderungen-politik/

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