Schockierend! BMI will weiterhin lebenslange Outings! Zur geplanten Änderung der Meldedatenverordnung

Pressemitteilung zur geplanten Meldedatenverordnung
dgti Pressemitteilung / Stellungnahme

Das Bundesinnenministerium hat per Verordnung im Januar 2025 bereits die Veröffentlichung bisheriger Vornamen im Melderegister (Datenblatt 0303) sowie zum 01. April 2025 neue Datenblätter (0702–0704) für den ehemaligen Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung sowie die ändernde Behörde und das Aktenzeichen eingeführt. Mit einer Verordnung aus dem Sommer 2025 sollte die Weitergabe des ehemaligen Vornamens sowie des erweiterten Datensatzes im Melderegister bei einem Umzug, an die Datenstelle der Rentenversicherung und für das Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht werden. Die geplanten bzw. teilweise bereits umgesetzten Veränderungen haben zu großer Verunsicherung in den Communitys und der Zivilgesellschaft geführt. Nach zahlreichen Stellungnahmen und Berichterstattung hat sich auch der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegen die Verordnung ausgesprochen. Die Abstimmung über die Verordnung im Oktober 2025 wurde schließlich von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Ein Erfolg der Communitys! Doch das Bundesinnenministerium hält an der Verordnung fest.

Am heutigen Montag, den 23.03.2026 berät der Petitionsausschuss des Bundestages über die Petition „Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen“ vom 14.07.2025.

Im vergangenen Dezember gab es ein ausführliches Gespräch zwischen Vertreter*innen der Ministerien und verschiedenen Verbänden – Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, Trans-Kinder-Netz, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt, Bundesverband Trans* und Paritätischer Wohlfahrtsverband. Unsere verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken konnten jedoch nicht ausgeräumt werden. Begründet werden die Änderungen mit der Nachvollziehbarkeit und Identifizierbarkeit einer Person sowie der vermeintlichen Durchsetzung des Offenbarungsverbots. Aus Sicht der Verbände ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung durch die Erweiterung des persönlichen Datensatzes und der Datenweitergabe jedoch nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig.

Eine zusätzliche Kennzeichnung ist überflüssig, da die Identität einer Person durch bestehende Register wie das Bundeszentralregister jederzeit nachvollziehbar bleibt. Auch Sicherheitsbehörden haben bei Bedarf dort Zugriff. Der Schutz der geschlechtlichen Identität ist in Deutschland noch nicht umfassend im Grundgesetz verankert. Solche Kennzeichnungen verstärken die Gefahr von Stigmatisierung und Diskriminierung. Angesichts steigender Zahlen von Hasskriminalität gegenüber trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen ist es dringend notwendig, die geschlechtliche und sexuelle Identität im Grundgesetz zu schützen und nicht durch zusätzliche Kennzeichnungen offenzulegen.

Bereits in der Verbändeanhörung warnten wir vor den Folgen dieser Änderungen im Meldewesen. Unsere fünf Bedenken zu der Verordnung könnt ihr hier nachlesen:

https://dgti.org/2025/07/11/pressemitteilung-bmi-entwurf-meldedaten/: Schockierend! BMI will weiterhin lebenslange Outings! Zur geplanten Änderung der Meldedatenverordnung

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