
Bundestag stimmt für Selbstbestimmung – mit Änderungen
Heute hat der Bundestag das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG)“ der Bundesregierung in der durch

Heute hat der Bundestag das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG)“ der Bundesregierung in der durch

Aktuelle Studien zeigen: Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Konfessionsbehandlungsschutzgesetzes (KonvBehSchG) sind Konversionsmaßnahmen nicht verschwunden. Die zuständigen Ministerien wollen dieses Vorhaben in dieser Legislatur nicht mehr angehen.

Das Bundessozialgericht hat die schriftliche Urteilsbegründung zum Verfahren B 1 KR 16/22 R vom 19.10.2023 veröffentlicht. Durch das Urteil werden Kostenübernahmen für Menschen, die neu

Mit der neuen Selbsthilfegruppe Queer Hunsrück entsteht ein neues Angebot für LSBTIQ-Menschen im Hunsrück (Simmern).

Zum Verständnis der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) 3 RK 15/86 vom 6. August 1987, ist es notwendig zu verstehen, dass gesetzliche Krankenkassen (GKK) nur unter gewissen Begebenheitzenzur Übernahme der Aufwendungen für solche Behandlungen berechtigt und verpflichtet sind.

Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen, bezeichnen sich u.a. als Agender.

Trans* Personen verwandeln sich nicht in das andere Geschlecht. Durch eine Transition machen sie sichtbar, wer sie schon immer waren und sind.

Der Begriff „Geschlechtsumwandlung“ wird verwendet, um eine cisnormative Ordnung, eine vermeintliche Zweigeschlechtlichkeit aufrechtzuerhalten.

Wenn wir uns bewusst werden, dass unsere geschlechtliche Identität eine andere ist, als bei der Geburt zugewiesen bzw. zugeschrieben, dann möchten wir (meist) auch in der gefühlten Identität leben.
Mit trans* Personen sprechen UND NICHT über sie sprechen.
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