Schlagwort: Selbstbestimmung

Grundgesetz, Stapel, Bücher
Rechtliches

Grundgesetz für Alle

Unsere Forderung zur Ergänzung des Artikel 3 Grundgesetz: „Das deutsche Grundgesetz wird dieses Jahr 72 Jahre alt, doch der Schutz von queeren Menschen ist noch immer nicht in ihm verankert. Das muss sich jetzt endlich ändern!“ Unser Aktionsbündnis bittet Sie diesen Appell zu unterzeichnen. Die Fraktionen des Deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Änderung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz. Neben einer Ersetzung des Rassebegriffs ist es von historischer Bedeutung, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten festzuschreiben. An der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen der queeren Community darf die Verfassung keinen Zweifel lassen. Die in Art. 3 (3) GG bereits aufgeführten Diskriminierungsmerkmale sind

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Anhörung von Gesetzesentwürfen im Bundestagsausschuss Inneres und Heimat

Anhörung Gesetzentwürfe zu Gesetzen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung (BT 19/19755, BT 19/20048) und Verbot von genitalverändernden Operationen an Kleinkindern (BT 19/17791) Die Gesetzentwürfe und schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung einschließlich die der dgti e. V. sind hier zu finden. Die von der SPD und den Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke geladenen Sachverständigen sehen keine rechtlichen Bedenken einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ohne „Plausibilitätsprüfung“ zuzulassen. Einen Konflikt mit Förderprogrammen für Frauen durch den einfacheren Zugang von trans* Frauen sehen diese Sachverständigen nicht. Deutliche Unterschiede traten in der verfassungsrechtlichen Bewertung von Prof. Dr. Ulrike Lemke, Dr. Laura Adamietz, Prof. Dr. Anne-Katherina Mangold einerseits und Prof.

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