Selbstbestimmung für TIN* Personen: Was ist damit gemeint ?
Der einfache Zugang zu einer Vornamens- und Personenstandsänderung ohne Richter und psychiatrische Gutachten? Das Recht auch ohne eine solche “amtliche” Änderung im geäußerten Wissen um das eigene Geschlecht angesprochen zu werden? Oder beinhaltet Selbstbestimmung auch die faktische Möglichkeit, diese Rechte überall durchsetzen zu können, z.B. in den Geburtsurkunden eigener Kinder? Gehört dazu auch das Recht auf eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung?
Jetzt ist die Zeit, alles notwendige gesetzlich zu regeln, möglichst so, dass man die TIN* Community auch in Zukunft nicht mehr übergehen kann.
Die Beschränkung einer Neuregelung auf die Änderung des Vornamens- und des rechtlichen Geschlechts, lässt das zweite wesentliche Standbein alltäglicher Diskriminierung außen vor: Die Gesundheitsversorgung. Da ist die Ergänzung des SGB V um einen expliziten Leistungsanspruch für geschlechtsangleichende Maßnahmen nur ein Anfang aber nicht die abschließende Lösung des Problems.
Mitspracherechte von Angehörigen marginalisierter Gruppen im gesetzlichen Gesundheitssystem sind überfällig.
Wir haben dazu einen aktualisierten TIN – politischen Anforderungskatalog verfasst, der viele wesentliche Punkte beschreibt aber auch “lebt” und sich anpassen muss. Berücksichtigt haben wir auch, dass Regierungen wechseln: Der Diskriminierungsschutz für TIN* Personen muss im Grundgesetz zweifelsfrei abgebildet sein und damit Grundrechte dauerhaft gesichert werden.
- XVI. Intergeschlechtliche Personen diversitätssensibel begleiten
- XV. Der geschlechtliche Raum
- XIV. Psychotherapeutische Transitionsbegleitung vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen
- XIII. Geschlechtsinkongruenz – Auslöser psychischer Störungen
- Trans* Realitäten: Zwischen gesellschaftlicher Debatte und persönlicher Erfahrung