Presseerklärung der dgti e.V. zur Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach “Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein“
Transfusionsgesetz hinsichtlich Blutspenden ändern
Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete, kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, das Transfusionsgesetz für die Blutspende ändern zu wollen. Mit der Änderung soll die Bundesärztekammer verpflichtet werden, die Blutspenderichtlinien anzupassen und die Diskriminierung von trans*Personen und cis-Männern, die mit Männern Sex (MSM) haben, zu beenden. Die dgti begrüßt die geplante Änderung des Transfusionsgesetzes. Die Abschaffung dieser Diskriminierung war ein langer Weg und ein harter Kampf – und es ist eines der ersten geplanten Gesetze der Ampelkoalition, die die queere Community betreffen. Das Jahr 2023 muss so weitergehen.
Reform der Blutspenderichtlinie längst überfällig
Die Gesetzesänderung und die Reformierung der Blutspenderichtlinie sind längst überfällig. Damit würde die Ampelkoalition ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen. Zukünftig soll nur noch das sogenannte Risikoverhalten darüber entscheiden, wer bei der Blutspende zugelassen wird. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität sollen mit dem Änderungsantrag keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein.
Die bisherige Regelung, cis-Männer, die mit Männern Sex haben (MSM) und trans* Personen per se als Risikogruppen zu betrachten, baut auf Stigmatisierungen von schwulen cis-Männern sowie Vorurteilen gegenüber trans* Personen auf. Trans* Personen werden hier einfach aufgrund ihrer Transgeschlechtlichkeit als Risikogruppe stigmatisiert. Es ist zudem falsch, Sexualkontakte von Männern mit Männern grundsätzlich als Risikoverhalten zu definieren: Die Zahlen der Ansteckung mit HIV zeigen, dass auch bei ungeschütztem heterosexuellem Sex eine Übertragung stattfindet.
Nur noch das Risikoverhalten betrachten
Für die Auswahl der Spender*innen soll künftig das Risikoverhalten maßgeblich sein.
Sandra Mielke, zweite Vorsitzende der dgti merkt an: „Ein „Spenderfragebogen“ ist schon bisher vor der Blutspende auszufüllen. Dieser beinhaltet viele Fragen um die Gesundheit der potenziellen Spender*innen, die Eignung als Spender*in wird in einem anschließenden ärztlichen Gespräch besprochen.
Bisher gibt es keinen bundesweit einheitlichen Spender-Fragebogen, das Paul-Ehrlich-Institut bietet seit 2015 einen einheitlichen Blut- und Plasmaspenderfragebogen als Musterfragebogen an. Ein einheitlicher Fragebogen könnte helfen, Diskriminierungen abzubauen.“
Die Änderung des Transfusionsgesetzes muss sicherstellen, dass Spender*innen dann auch nicht verdeckt nach sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität unterschieden und damit ausgeschlossen werden. Nur so lässt sich die Sicherheit von Blutkonserven auch ohne Diskriminierung gewährleisten.
Jenny Wilken
Bundesgeschäftsstelle der dgti e.V.
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