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Schlagwort: nicht-Binarität

Der geschlechtliche Raum
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XV. Der geschlechtliche Raum

Der Themenschwerpunkt beim 15. Treffen des Qualitätszirkels Psychotherapeut*innen der dgti e.V. Der geschlechtliche Raum – Impulsvortrag zur Diversität von Geschlecht Referentin Dipl. Psych. Cornelia Kost, Hamburg Termin: Samstag, den 08. Juni 2024 von 10:00 – 12:00 Uhr Ort: Online über Microsoft Teams Anmeldungen bitte an Sandra.Mielke@dgti.org Veranstalter: Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen der dgti e.V. Für die Veranstaltung werden 3 Punkte der LPK RLP vergeben (deutschlandweit gültig). Die Veranstaltung ist kostenfrei, die dgti e.V. freut sich über Ihre Unterstützung in Form einer Fördermitgliedschaft oder eine Spende. Wir freuen uns auf Sie. Liebe Grüße Sandra Mielke

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Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen
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XIV. Psychotherapeutische Transitionsbegleitung vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen

Der Themenschwerpunkt beim 14. Treffen des Qualitätszirkels Psychotherapeut*innen Psychotherapeutische Transitionsbegleitung vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen: Einordnung & Umgang mit der schriftlichen Urteilsverkündung des Bundessozialgerichts zur Kostenübernahme einer geschlechtsangleichenden OP (B 1 KR 16/22 R) und „Was macht eigentlich das Selbstbestimmungsgesetz?“ Im Anschluss zum Vortrag ist ein intensiver Erfahrungsaustausch zu den Konsequenzen für die therapeutische Begleitung unter den Teilnehmenden vorgesehen. Referent*innen Petra Weitzel, 1. Vorsitzende der dgti e.V. Sandra Mielke, 2. Vorsitzende der dgti e.V., Leiterin des Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen Termin: Samstag, den 13. April 2024 von 10:00 – 12:00 Uhr Ort: Online über Microsoft Teams Anmeldungen bitte an Sandra.Mielke@dgti.org Veranstalter: Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen der dgti e.V.

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Urteilsbegründung zur Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen veröffentlicht
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Urteilsbegründung zur Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen veröffentlicht

Das Bundessozialgericht hat die schriftliche Urteilsbegründung zum Verfahren B 1 KR 16/22 R vom 19.10.2023 veröffentlicht. Durch das Urteil werden Kostenübernahmen für Menschen, die neu ihre medizinische Transition beginnen wollen, verhindert. Eine lebensgefährliche Entscheidung. Der angeregte Bestandsschutz nur für laufende Transitionsmaßnahmen ist als fragwürdig und unzureichend anzusehen. Wir brauchen eine generelle Weiterführung der Kostenübernahmen. Geschlechtsangleichende Maßnahmen sind kein Luxus, sondern lebensnotwendig für die Gesundheit trans* und nicht-binärer Personen. Wir halten zudem die Einschätzung, bei der Diagnose und Behandlung eines durch Geschlechtsinkongruenz verursachten Leidensdrucks handle es sich um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, nach wie vor für falsch. Der gemeinsame Bundesausschuss

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