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FAQ zum SBGG 2024
Jenny Wilken 23. Juli 2024 - Ratgeber
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FAQ zum SBGG – Selbstbestimmungsgesetz (Stand Juli 2024) Das Selbstbestimmungsgesetz – Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), tritt am 01.11.2024 in Kraft. Es ermöglicht Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, die Angaben zu ihrem Geschlecht und ihre(n) Vornamen zu ändern. Auf dieser Seite findet ihr die notwendigen Informationen zum Verfahren nach dem Selbstbestimmungsgesetz in Fragen und Antworten (FAQ zum SBGG). Ab dem 01.08.2024 kannst du bei dem Standesamt deiner Wahl anmelden, dass du deinen Geschlechtseintrag und deine(n) Vornamen ändern möchtest. Frühestens drei Monate später kannst du dann die Erklärung über die Änderungen abgeben.
Am 10. Mai 2024 fand der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz statt. In dieser Zusammenkunft der Bundesärztekammer wurden zwei kontroverse Anträge vorgelegt, die stark konservative politische Strömungen aus den USA und Europa widerspiegeln und sich gegen die Rechte von trans* und nicht-binären Jugendlichen richten. Diese Beschlüsse sind der politisch motivierte und fachlich irreführende Versuch, der kurz vor der Veröffentlichung stehenden AWMF S2k Leitlinie Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen, der Einführung des neuen Diagnosekatalogs ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation WHO in Deutschland und einer in Arbeit befindlichem Neuregelung der Gesundheitsversorgung trans* und nicht-binärer Menschen im Sozialgesetzbuch V zuvor zu kommen. Beratungszwang unter 18
Zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Abstammungsrechts haben Verbände und wir eine gemeinsame Stellungnahme übergeben.
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