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Das Bundessozialgericht hat die schriftliche Urteilsbegründung zum Verfahren B 1 KR 16/22 R vom 19.10.2023 veröffentlicht. Durch das Urteil werden Kostenübernahmen für Menschen, die neu ihre medizinische Transition beginnen wollen, verhindert. Eine lebensgefährliche Entscheidung. Der angeregte Bestandsschutz nur für laufende Transitionsmaßnahmen ist als fragwürdig und unzureichend anzusehen. Wir brauchen eine generelle Weiterführung der Kostenübernahmen. Geschlechtsangleichende Maßnahmen sind kein Luxus, sondern lebensnotwendig für die Gesundheit trans* und nicht-binärer Personen. Wir halten zudem die Einschätzung, bei der Diagnose und Behandlung eines durch Geschlechtsinkongruenz verursachten Leidensdrucks handle es sich um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, nach wie vor für falsch. Der gemeinsame Bundesausschuss
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