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Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt. Auf dem Bild: Das Gebäude des Landtag Rheinland-Pfalz. Es ist ein sonniger Tag.

Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 28.1.2026 das Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LGCDV) verabschiedet. Das bedeutet, dass öffentliche Stellen des Landes niemanden diskriminieren dürfen, unter anderem wegen Alter, Behinderung, Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexueller und geschlechtlicher Identität. Betroffene erhalten klare Beschwerdewege, eine Frist von einem Jahr sowie Entschädigungsansprüche. Die

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