Keine Zwangspsychotherapie bei „Transsexuellen“

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert Rücknahme der Begutachtungsanleitung des MDS (des Spitzenverbandes der Medizinischen Dienste) zu Transsexualität

Auch die Mitglieder der Leitlinienkommission AWMF S3 Leitlinie Geschlechtsdysphorie bei Erwachsenen äußert fast einstimmig harsche Kritik an der BGA, die insbesondere auch für nicht-binäre Personen und Jugendliche unzumutbar ist.

Wir als dgti haben die BGA bereits im Januar kommentiert und stellen fest, dass der MDS, die für die Einführung der ICD-11 zuständige Bundesbehörde zum Sündenbock machen will. Auf eine Stellungnahme, weshalb Jugendliche nicht mehr Bestandteil der BGA sein sollen, warten wir immer noch.

Auch die an der S3 Leitlinie Geschlechtsdysphorie bei Erwachsenen beteiligten wissenschaftliche Fachgesellschaften lehnen die neue Krankenkassen Richtlinie (MDS Begutachtungsanleitung Transsexualismus) zu „Geschlechtsangleichenden Maßnahmen bei Transsexualismus“ ab.

Die wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaften kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme die neue Richtlinie zu „Geschlechtsangleichenden Maßnahmen bei Transsexualismus“, die der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) 2020 erlassen hat.

Sie unterstreichen, dass die Richtlinie nicht dem aktuellen Stand der Forschung und des Fachwissens entspricht, viele Behandlungssuchende ausgrenzt und der gewissenhaften Ausübung des ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Berufs unter Beachtung des anerkannten medizinischen und psychotherapeutischen Kenntnisstandes entgegensteht.

Entsprechend fordern die Vorstände dieser Fachgesellschaften, die GKV-Richtlinie zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen unter Einbeziehung von Expert*innen und Betroffenenverbänden umgehend zu überarbeiten.

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