Bei ARD und DEGETO, den Produzenten der „Tatort“ Reihe hieß es am Samstag: Sie haben Post. Von der dgti.
DAS ist die REALITÄT in Deutschland und in Österreich, da wo der „Wiener“ Tatort schon vor dem 28.3.2021 ausgestrahlt wurde:
Am 30.7.2020 wird wegen einer Frau, die mit ihrem Kind an einem Spielplatz in Freiburg stand, die Polizei gerufen. Eine mediale Hetzjagd beginnt, weil „besorgte“ Eltern der Polizei einen Mann in Frauenkleidern gemeldet hatten. Die Frau ist trans* aber das spielte für die Menschen am Spielplatz wohl keine Rolle. In der Nacht zum 21.3.2021 wurde ein Frau und ihre Begleitung vor einem Parkhauseingang in Frankfurt am Main krankenhausreif geprügelt, weil sie trans* ist und den Tätern irgendwie gerade nicht genehm war.
Das ist FIKTION:
Im „Tatort – Die Amme“, der am 28.3.2021 in der ARD gezeigt wurde, wird ein Mann dargestellt, der Frauenkleidung einsetzt um Kinder zu entführen, deren Mütter zu ermorden und ihnen eine Mutter vorzuspielen. Am Schluss der Sendung wird klar, dass diese Figur ein Thema hat, dass die meisten Zuschauer höchstwahrscheinlich als irgend etwas mit Trans* assoziieren werden. Am Blick in den Spiegel wird es den Zuschauern offenbart.
Unterhaltungssendungen sollen unterhalten heißt es häufig, wenn man sich bei den Rundfunkanstalten, seien sie nun privat oder öffentlich-rechtlich, über Inhalte beschwert.
Solche Zuschreibungen sind jedoch dazu geeignet den öffentlichen Frieden zu stören, z.B. weil nur viel zu wenige der Zuschauer*innen ein realistisches Bild von Minderheiten allgemein und speziell von trans* und inter* Personen haben und daher Vorurteile auf fruchtbaren Boden fallen.
Hierzu ein Auszug aus unserem Schreiben an ARD und DEGETO, dass unsere Vorstandsfrau Julia Steenken am Samstagabend verschickt hat:
„Die Darstellung entspricht in keiner Weise der gesellschaftlichen Gegebenheit und ist geeignet, die verbreitete Ressentiments, wie sie seit vielen Jahrzehnten bestehen, zu verfestigen und zu legitimieren. Zwar ist der „Tatort“ in erster Linie eine Unterhaltungssendung und muss den Ansprüchen und Gegebenheiten dieses Genres genügen, doch müssen, seiner herausragenden Stellung in der Sendelandschaft und dem exponierten Sendeplatz geschuldet, noch andere Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Hier gilt es vor allem zu Bedenken, ob Inhalt und/oder Darstellung geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Nicht ohne Grund nehmen wir hier auf den Tatbestand des § 130 StGB – Volksverhetzung- (Bundesrepublik Deutschland) Bezug, da genau dieser hier durchaus erfüllt sein könnte…
…Nachweisbar sind Personen, die dem Merkmal Trans*- zugerechnet werden, wenig deliktprävalent.
Insbesondere sind sie bzw. das hier behandelte Merkmal im Bereich der Sexualstraftaten nicht deliktrelevant.
Die von uns vertretene gesellschaftliche Gruppe wird in zunehmenden Maße Opfer von durch Vorurteile motivierter Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, bis hin zu Straftaten gegen das Leben – nicht nur im Ausland, sondern gerade auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Gerade in jüngster Zeit ist eine zunehmende hetzerische Kampagne und Propaganda-Tätigkeit mit genau diesem Setting zu beobachten: Mann in Frauenkleidern ermordet Menschen.
Mit diesem Thema ist nicht einmal J.K. Rowling „innovativ“ gewesen. Auch wird in diversen Medien durchgängig die unbewiesene Behauptung aufgestellt, dass es Menschen gibt, die sich nur deshalb als trans* zuordnen, um Straftaten, insbesondere solche gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil von Frauen, zu begehen. Wir billigen Ihnen zwar eine gewisse Unkenntnis und Unerfahrenheit innerhalb dieses durchaus komplexen Gebietes zu, doch bezweifeln wir berechtigt Ihre Unkenntnis der nicht nur medial heftig geführten Auseinandersetzungen um das jüngste Werk von J.K. Rowling und die Rezeption des Gesetzes gegen Konversionsbehandlungen bzw. der Gesetzesinitiativen zum Ersatz des sog. TSG durch die Bundestagsfraktionen der Grünen und der FDP. Vor diesem Hintergrund wussten bzw. hätten Sie wissen müssen, wie sensibel dieses Thema und somit die Tatortfolge ist.
Wir legen Protest gegen diesen „Tatort“ ein und ersuchen zumindest um eine geeignete, redaktionelle Einbettung der Ausstrahlung. Dessen ungeachtet hat diese Folge nach unserem Dafürhalten gute Aussicht, zumindest mittelfristig in den sogenannten „Giftschrank“ verbannt zu werden.
Über eine inhaltliche Stellungnahme würden wir uns freuen und stehen selbstverständlich für Rückfragen zur Verfügung.“