Stellungnahme zum Eckpunktepapier Abstammungsrecht

Stellungnahme zum Abstammungsrecht, Eckpunktepapier, Bündnis zum Abstammungsrecht
Stellungnahme der dgti e.V. zum Abstammungsrecht

Bundesjustizminister Marco Buschmann stellt Eckpunkte vor

Stellungnahme der dgti e.V.

Das Bundesjustizministerium hat heute die Eckpunkte für eine „Reform des Abstammungsrechts“ vorgestellt.

Die Abschaffung der institutionellen Diskriminierung von queeren Eltern ist längst überfällig. Spätestens nach dem Wegfall des Zwangs zur geschlechtsangleichenden Operation und der damit einhergehenden dauerhaften Unfruchtbarkeit (Änderung des Transsexuellengesetzes nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2011) und der damit entstandenen Möglichkeit, als trans*Person Elternteil werden zu können, sowie der Einführung der „Ehe für Alle“ (2017) hätte diese erfolgen müssen.

Wir begrüßen die Eckpunkte und freuen uns insbesondere für alle lesbischen Paare, die künftig einfacher gemeinsame Mütter ihrer Kinder werden können.

Besonders enttäuschend ist jedoch, dass statt wie angekündigt auf den ersten Blick keinerlei Regelungen für tin* (trans*, inter* und nicht-binäre) Personen enthalten sind.

Bereits der Regierungsentwurf für das SBGG hat nur eine nicht hinnehmbare Übergangsregelung enthalten. Siehe unsere Stellungnahme zum Regierungsentwurf.

Wir fordern bereits seit Jahren die Möglichkeit, dass die Benennung der Elternschaft nicht mehr an biologische Gegebenheiten geknüpft ist und die Anerkennung von Eltern in ihren richtigen Geschlechtern möglich sein muss. Trans*Männer, die gebären, müssen es ermöglicht bekommen, als rechtliche Väter anerkannt zu werden, trans*Frauen, die ein Kind gezeugt haben, als Mütter ihrer Kinder. Nicht-binäre Personen müssen eine neutrale Bezeichnung als Elternteil ermöglicht bekommen. Die sozialen Realitäten von tin*Personen und die vier Personenstände werden im Eckpunktepapier nicht mitgedacht. Damit wird wohl die Eintragung von trans*, inter* und nicht-binären Elternteilen mit ihrem unzutreffenden Geschlecht und Vornamen nicht beendet. Eine Umsetzung der Leitplanken zur Abstammungsrechtsreform ist damit nur zum Teil erfolgt.

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