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Schlagwort: Asterisk

Das Gendersternchen umfasst alle Geschlechter
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Das Gendersternchen umfasst alle Geschlechter

In seinem Urteil vom 23. November 2023 – 8 AZR 164/22 – entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) über die Frage ob und wie eine Stellenausschreibung geschlechtsneutral im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausgestaltet war. Ursache der Klage war eine Stellenausschreibung in der „Fallmanager*innen“ gesucht wurden und, wie üblich und wünschenswert, mitteilte das „schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber“ bevorzugt berücksichtigt würden. Eine sich als „Hermaphrodit“ bezeichnende, also sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig wissende Person bewarb sich auf diese Position. Ihre Bewerbung fand letztlich keine Berücksichtigung, weshalb diese Klage wegen Diskriminierung u. a. auf Grundlage des Merkmals „Geschlecht“ erhob. Personen

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* (Sternchen, Asterisk)

Die Verwendung des Sternchens/des Asterisk (*), zum Beispiel in “der*die Leser*in” macht deutlich, dass es zwischen den beiden Polen “männlich” (der Leser) und “weiblich” (die Leserin) noch Platz für weitere Geschlechter gibt. Somit sind auch diejenigen angesprochen, die sich nicht (ausschließlich) männlich bzw. weiblich definieren. Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) empfiehlt “unter der Maßgabe ihres Auftrages nach § 8 BITV, das Gendern mit dem Asterisk“ (hier im Original nachlesen). Auch der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) empfiehlt, als Kurzform das Sternchen zu verwenden und nicht den manchmal auch verwendeten Unterstrich (“_”) oder den Doppelpunkt (“:”) (hier

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