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FAQ zum SBGG 2024
Jenny Wilken 23. Juli 2024 - Ratgeber
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Zum Verständnis der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) 3 RK 15/86 vom 6. August 1987, ist es notwendig zu verstehen, dass gesetzliche Krankenkassen (GKK) nur unter gewissen Begebenheitzenzur Übernahme der Aufwendungen für solche Behandlungen berechtigt und verpflichtet sind.
Bundessozialgericht: Geschlechtsangleichende Operationen derzeit keine Kassenleistung Am 19.10.2023 wurde eine Klage auf Kostenübernahme einer Mastektomie einer nicht-binären Person vor dem Bundessozialgericht (BSG Az. B 1 KR 16/22 R) verhandelt. Das Gericht verweigerte nicht nur die Kostenübernahme, sondern entschied darüber hinaus, dass alle geschlechtsangleichenden Operationen „Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode sind.“ Darüber muss nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) befinden und „die sachgerechte Anwendung der neuen Methode sowie ihre Wirksamkeit und Qualität [..] beurteilen.“ Dieses Verfahren kann beliebig lange dauern. Die Schlussfolgerung des BSG, dass solche Operationen, und die dazu gehörenden Untersuchungsmethoden „neu“ seien, ist uns nicht ersichtlich. Die zugehörigen Leitlinien
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