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Der “Deadname” einer TIN Person ist der ihr in Unkenntnis ihrer wahren Geschlechtsidentität bei der Geburt gegebene Vorname. Er passt nicht zur geäußerten Geschlechtsidentität und wurde deshalb durch einen passenden Namen ersetzt. Das Ansprechen einer solchen Person mit ihrem alten, ursprünglichen Vornamen bezeichnet man als “deadnaming“, missachtet das Selbstbestimmungsrecht der so angesprochenen Person und kommt einem Fremdouting gleich. Der Ergänzungsausweis der dgti e.V. verhindert dieses Deadnaming, indem er ein Dokument zur Verfügung stellt, auf dem der Vorname dokumentiert ist, der der geäußerten Geschlechtsidentität des Ausweisinhabenden entspricht.
Bei Trans*Personen stimmen die amtlichen Ausweispapiere vor der offiziellen Namens- und/oder Personenstandsänderung nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung überein. Ähnlich kann dies auch beim äußeren Erscheinungsbild der Fall sein. Das führt bei einer Personenkontrolle häufig zu unangenehmen, belastenden und erniedrigenden Fragen oder sogar gefährlichen Situationen. Der dgti–Ergänzungsausweis ist ein standardisiertes Ausweispapier, das alle selbstgewählten personenbezogenen Daten (Vorname, Pronomen und Geschlecht) dokumentiert und ein aktuelles Passfoto zeigt. Bei sämtlichen Innenministerien, bei der Polizei, vielen Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen ist er bekannt und akzeptiert. Dort, wo dies noch nicht der Fall ist, hilft ein QR-Code auf dem Ausweis weiter.
© 2021 Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e. V. – Alle Rechte Vorbehalten. Die Rechte an Marken oder Bildern liegen bei den jeweiligen Urhebern.