Schlagwort: F64.0

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Presseerklärungen der dgti

Ein Schritt vor – zwei zurück: Die neue MDS Richtlinie

Der Spitzenverband medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) stellt neue Richtlinie vor Wer dachte, nach 11 Jahren gründlicher Arbeit, Sichtung der Literatur, Berücksichtigung des neuen Diagnosekatalogs ICD-11 der WHO und in Kenntnis der S3 Leitlinie Geschlechtsdysphorie bei Erwachsenen kommt die alle zufriedenstellende neue Begutachtungsrichtlinie des MDS für „Transsexualität„, so die bisherige Bezeichnung, wird herb enttäuscht. Am 2. Dezember 2020 veröffentlichte der MDS die Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus F64.0. Schon am Namen kann man erkennen: Die ICD-11 spielte keine Rolle, der MDS zeigt auf das für die Einführung des IDC Katalogs zuständige Bundesamt und kann damit in Sprache und

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Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität

Die Richtlinie des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen e.V., nach §282 SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch), herausgegeben vom „Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen„. Die sogenannte MDS Begutachtungsanleitung ist für die Medizinischen Dienste, die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände verbindlich. Sie benennt die Möglichkeiten und Voraussetzungen für geschlechtsangleichende Maßnahmen beim Vorliegen einer Diagnose „Transsexualität“ nach der 10. Version der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD-10) für die Diagnose ICD 10, F64.0. Die aktuell gültige Richtlinie hat den Stand 31. August 2020.

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