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FAQ zum SBGG 2024
Jenny Wilken 23. Juli 2024 - Ratgeber
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Der Beginn medizinischer Behandlungen zur Geschlechtsangleichung Hier einige hilfreiche Hinweise: Ihr benötigt eine Überweisung zur Vorstellung und Diagnostizierung in eine psychotherapeutische/psychiatrische Praxis (für Erwachsene ab 18 Jahre oder Kinder-und Jugendpsychotherapie bis 21 Jahre) mit dem Vermerk auf ein mögliches Vorliegen einer Störung der Geschlechtsidentität bei Erwachsenen (ICD-10 F64.0) bzw. einer Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter (ICD-10 F 64.2). Bereits für die Überweisung sollte ein ehrliches und vertrauensvolles Gespräch stattfinden und das Thema Trans* klar benannt werden. Daher sollte ein*e Ärzt*in des Vertrauens konsultiert werden. Bedürfnisse nach körperlichen Veränderungen sollten klar benannt werden. Auch daraus resultierende Symptome wie starkes Unwohlfühlen, depressive Verstimmungen und andere Begleiterscheinungen
© 2021 Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e. V. – Alle Rechte Vorbehalten. Die Rechte an Marken oder Bildern liegen bei den jeweiligen Urhebern.