Schlagwort: Richtlinie

Olympische Spiele - Historie
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Olympische Spiele: Die Herausforderungen für transgeschlechtliche Athlet*innen

Olympische Spiele für Alle*? Transgeschlechtliche Athlet*innen stehen vor erheblichen Herausforderungen bei der Qualifikation und Teilnahme an den Olympischen Spielen, insbesondere durch neue Regeländerungen, die es für viele noch schwieriger gemacht haben. Die Entwicklung der Regelungen seit 2015 Seit 2015 haben sich die Regeln für die Teilnahme von trans* Athlet*innen an den Olympischen Spielen deutlich verändert. Ursprünglich erlaubte das Internationale Olympische Komitee (IOC) trans* Frauen die Teilnahme an Frauenwettbewerben, vorausgesetzt ihr Testosteronspiegel lag mindestens 12 Monate vor dem Wettkampf unter 10 nmol/l, ohne dass geschlechtsangleichende Operationen erforderlich waren. Diese Richtlinien galten für die Spiele 2016 und 2020, wobei 2021 Laurel Hubbard

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Glossar

Nachschlagewerke für Diagnose, Indikationsstellung, Begutachtung

Leitlinien für Diagnose, Beratung und Behandlung (für Ärzt*innen) Die aktuelle S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“ Nach dem ersten Gang zum*r Ärzt*in bzw. Psychotherapeut*in unseres Vertrauens findet diese*r in der aktuellen Leitlinie Hilfestellungen zu Diagnostik, Beratung und Behandlung aller trans* Menschen, egal ob binär oder nicht-binär, allerdings erst ab dem Erwachsenenalter und nicht bei medizinischen Fragestellungen aus dem Bereich der Intergeschlechtlichkeit (in diesen beiden Fällen gibt es eigene Leitlinien, siehe unten). Die Leitlinie wendet sich also an alle, die trans* Personen psychologische Hilfe anbieten, als auch an jene, die Indikationsschreiben für notwendige Behandlungsschritte auf dem Weg zur Geschlechtsangleichung erstellen. Ziel der

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Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität

Die Richtlinie des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen e.V., nach §282 SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch), herausgegeben vom „Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen„. Die sogenannte MDS Begutachtungsanleitung ist für die Medizinischen Dienste, die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände verbindlich. Sie benennt die Möglichkeiten und Voraussetzungen für geschlechtsangleichende Maßnahmen beim Vorliegen einer Diagnose „Transsexualität“ nach der 10. Version der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD-10) für die Diagnose ICD 10, F64.0. Die aktuell gültige Richtlinie hat den Stand 31. August 2020.

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