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Von Julia Steenken Bereits vor seinem vollständigen in Kraft treten wird das SBGG durch diverse Standesämter nicht einheitlich ausgelegt. Teilweise werden eigene Anforderungen an die Anmeldung bzw. die folgende Erklärung gestellt. Zwar hat das zuständige Innenministerium mittels Rundschreiben einen Auslegungshinweis verbreitet, dieser war jedoch in Teilen inhaltlich falsch und wurde demzufolge auch diesbezüglich berichtigt bzw. zurückgenommen. Vor allem ist er nicht rechtsverbindlich. Jedes Standesamt, letztlich auch jeder Standesbeamte, kann „seine“ Auslegung erst einmal durchsetzen. Diese ist zwar einer gerichtlichen Überprüfung im Rechtsweg offen, aber das dauert und ist mühsam. Schon jetzt entwickelt sich bereits ein Streit über die gewählten Vornamen,
Einen Impfnachweis und dgti Ergänzungsausweis mit dem gewählten Vornamen plus amtliches Dokument mit dem Deadname zu benutzen, geht das? Ja, das geht, aber nicht überall. Nachdem Baden-Württemberg seine Corona Verordnung entsprechend angepasst hat und den Ergänzungsausweis öffentlich nennt, haben wir weitere Bundesländer angeschrieben. Brandenburg, Hessen und NRW haben unsere Bitte um Ergänzung der Corona Verordnung mit für die Politik atemberaubender Geschwindigkeit umgesetzt. Dafür gilt diesen Ministerien und deren Mitarbeitenden unser herzlicher Dank, denn das ist nicht selbstverständlich. Mit Stand 14.03.2022 sind die Bundesländer Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz hinzugekommen. Kann ein Impfzertifikat nachträglich geändert werden? Nein. Wenn sich der Vorname oder
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