Vornamens- und Personenstandsänderung im Herkunftsland – Antwort des BMI

Anerkennung einer im Herkunftsland durchgeführten Vornamens- und Personenstandsänderung

Das Bundesministerium des Inneren, Bau und Heimat, hat auf unsere Anfrage geantwortet. Den vollständigen Text der Antwort finden sie hier.

Grund der Anfrage war eine Zunahme der bei uns eingehenden Beratungsanfragen die Hinweise ergaben, dass eine Personenstands- und Vornamensänderung bei Personen ohne deutsche, oder bei doppelter Staatsbürgerschaft, ein weiteres Mal in Deutschland durchgeführt werden müsse, obwohl bereits eine solche im Herkunftsland stattgefunden hat. Anscheinend war hier die Informationslage bei den zuständigen Amtsgerichten unzureichend.

Mit der Antwort des BMI können wir ungarischen oder russischen Staatsbürger*innen (und vielen anderen) mit Wohnsitz in Deutschland die Empfehlung geben, eine erfolgte Personenstandsänderung im Herkunftsland in Deutschland über § 108 FamFG anerkennen zu lassen, bevor die Gesetze dieser Länder so geändert werden, dass diesem Personenkreis eine Rückabwicklung ihrer Personenstands- und Vornamensänderung droht. Die Aufhebung der Möglichkeit einer Personenstandsänderung d. h. das rechtliche Geschlecht im Herkunftsland ändern zu können, kann die Rückabwicklung als automatische Konsequenz zur Folge haben.

Ungarn hat sie bereits aufgehoben, in Russland ist ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt worden. Spätestens mit Ablauf des Reisepasses würde das für diese Menschen zum Problem.

Ein zweites Verfahren nach dem Transsexuellengesetz ist für diesen Personenkreis somit nicht notwendig und der Vorgang setzt auch keine Einbürgerung voraus.

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Wissenschaftliche Dienst des Bundestag und OLG Frankfurt transfeindlich? Das Beitragsbild zeigt die Illustration eines Gesetzbuches.

Sind der wissenschaftliche Dienst des Bundestags und OLG Frankfurt transfeindlich?

Zwischen Desinformation und Verfassungsrecht: Der gefährliche Trend zur Biologisierung von Trans-Rechten Der Kampf um die Rechte von trans Personen in Europa hat im Jahr 2025 eine neue, besorgniserregende Dynamik gewonnen, und der wissenschaftliche Dienst des Bundestags trägt zunehmend dazu bei. Während der britische Supreme Court entschied, dass im dortigen Gleichstellungsrecht

Weiterlesen »
Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt. Auf dem Bild: Das Gebäude des Landtag Rheinland-Pfalz. Es ist ein sonniger Tag.

Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 28.1.2026 das Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LGCDV) verabschiedet. Das bedeutet, dass öffentliche Stellen des Landes niemanden diskriminieren dürfen, unter anderem wegen Alter, Behinderung, Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexueller und geschlechtlicher Identität. Betroffene erhalten klare Beschwerdewege, eine Frist von einem Jahr sowie Entschädigungsansprüche. Die

Weiterlesen »
Links im Bild: Logo der dgti, darunter die Titelüberschrift XXIII. Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen. Rechts im Bild: Das Logo des Qualitätszirkels.

XXIII. Kann man Geschlecht diagnostizieren? Der Weg zum informierten Konsens.

Einladung zum 23. Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen am 07.02.2026 Wir freuen uns, Sie und Euch zu unserem nächsten Treffen des Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen einzuladen. Thema: „Kann man Geschlecht diagnostizieren? Der Weg zum informierten Konsens.“Referentin: Cornelia Kost, Psychotherapeutin Hamburg Im Anschluss zum Vortrag ist ein intensiver Erfahrungsaustausch zu dem Thema unter den Teilnehmenden vorgesehen.

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.