Jahr: 2021

News

Sondierungsgespräche im Bundestag von Bündnis 90/Grüne, FDP und SPD – Vorschlag zur Ergänzung des Art. 3(3) des Grundgesetzes ist unzureichend !

SEXUELLE IDENTITÄT reicht NICHT AUS! Wir als Teil der Initiative @GrundgesetzFürAlle begrüßen sehr die im Sondierungspapier vorgelegten Punkte zur Verbesserung der Situation von queeren Menschen in Deutschland, u.a. mit dem Ziel der Abschaffung des „Transsexuellengesetzes“. Der Vorschlag einer Erweiterung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz um lediglich das Merkmal „sexuelle Identität“ ist leider NICHT AUSREICHEND, die gesamte Queere Community durch das Grundgesetz zu schützen. Trans*, inter*, queere Menschen gingen so leer aus, soweit es den Schutz ihrer Grundrechte betrifft. Es ist essentiell, dass in Artikel 3, Absatz 3 eine explizite Ergänzung sowohl zum Schutz von sexueller Identität als auch geschlechtlicher

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Der neue dgti Vorstand
Über uns

Vorstand der dgti e.V.

Der Vorstand der dgti e.V. setzt sich, gewählt durch die ordentliche Mitgliederversammlung im September 2023, wie folgt zusammen: (siehe auch Der neue dgti Vorstand 1. Vorsitzende: Petra Weitzel, Mainz Stellv. Vorsitzende: Andrea Ottmer, Braunschweig Stellv. Vorsitzende: Sandra Mielke, Mainz-Kastel Mitglieder des Vorstands: Bettina Kempf, Cornelia Kost, Daniel Schiano (koop.), Tommy Balaž Kassenprüfende:  Moshe Boege Die dgti wurde am 28. Juni 1998 in Köln gegründet. Der gemeinnützige Verein ist eingetragen beim Amtsgericht Köln unter VR 13049, vollzogen am 22. Februar 1999. Es gilt die Satzung in der Fassung vom 1. Januar 2024, welche die erste Satzung von 2015 abgelöst hat. Bundesgeschäftsstelle BesuchsadresseAndrea

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News

BFIT-Bund empfiehlt den Genderstern *

Was empfiehlt die dgti? Gendern, also geschlechtergerechte Sprache zu verwenden, ist für uns eine Frage von Chancengleichheit und Sichtbarkeit und ja, es soll dieses Anliegen fördern. Nicht jedem gefällt das. Einige behaupten, das funktioniere nicht und bezweifeln, dass das generische Maskulinum eine normative Wirkung auf die Assoziationen von Menschen hat, die es benutzen. Ist das generische Maskulinum nicht auch eine Form von Gendern, nur eine, die wir als erstes gelernt haben? Es soll holprig  sein, Bäcker*in auszusprechen. Dabei ist es kein Problem: Bäckerinnung enthält auch eine kleine Sprechpause. Chancengleichheit kommt nicht über Nacht, aber es steht fest, dass die zunehmende

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Rechtliches

Positionspapier der dgti e.V. für die Bundespolitik

Die Bundestagswahl ist vorbei, die Koalitionsverhandlungen laufen. Manche queerpolitische Anforderung wird dabei möglicherweise auf der Strecke bleiben. Damit die Ziele für eine wirklich Trans* Inter und Nicht-Binär (TIN) freundliche Politik allen Parteien verdeutlicht werden können, haben wir diese in unseren Anforderungen an die Bundespolitik zusammengefasst.

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Geschlechtsausdruck

Unter Geschlechtsausdruck versteht man die Tatsache, dass sich jeder Mensch durch Kleidung, Frisur, Gestik, Verhalten, Berufswahl, Hobbies, Freundeskreis und viele andere Dinge für Dritte mehr oder weniger „weiblich„, „männlich“ oder auch „neutral“ darstellt. Der Geschlechtsausdruck hat allerdings nichts mit der Geschlechtsidentität der betreffenden Person zu tun. Vor dem Coming-out einer TIN-Person stimmen Geschlechtsausdruck und Geschlechtsidentität meist absolut nicht überein. Mit dem äußeren Coming-out ändert die Person meist auch ihren Geschlechtsausdruck und passt ihn dem geäußerten Geschlecht an, nicht zuletzt um den für weiterreichende Maßnahmen erforderlichen Alltagstest (das Leben im selbst geäußerten Geschlecht) zu beginnen.

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Alltagstest (neu: Alltagserfahrungen)

Unter Alltagstest versteht die „Selbsterfahrung bzw. Selbsterprobung im Identitätsgeschlecht, indem der Betroffene durchgängig in allen sozialen Bezügen in der angestrebten Geschlechtsrolle lebt. […] Die Alltagserprobung soll die innere Stimmigkeit des Identitätsgeschlechtes in seiner individuellen Ausgestaltung und die Lebbarkeit der gewünschten Geschlechtsrolle zeigen und sollte zu einem Zugewinn an Lebenszufriedenheit führen“ (Zitat aus der „alten“ Begutachtungsanleitung des MDS „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität“ von 2009). Alltagserfahrungen sollen das Risiko für Retransitionen minimieren und sind auch nach der aktuellen (2020) Begutachtungsanleitung des MDS Voraussetzung für alle geschlechtsangleichenden Maßnahmen.

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Logo der dgti e.V.

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