Sondierungsgespräche im Bundestag von Bündnis 90/Grüne, FDP und SPD – Vorschlag zur Ergänzung des Art. 3(3) des Grundgesetzes ist unzureichend !

SEXUELLE IDENTITÄT reicht NICHT AUS!

Wir als Teil der Initiative @GrundgesetzFürAlle begrüßen sehr die im Sondierungspapier vorgelegten Punkte zur Verbesserung der Situation von queeren Menschen in Deutschland, u.a. mit dem Ziel der Abschaffung des „Transsexuellengesetzes“. Der Vorschlag einer Erweiterung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz um lediglich das Merkmal „sexuelle Identität“ ist leider NICHT AUSREICHEND, die gesamte Queere Community durch das Grundgesetz zu schützen. Trans*, inter*, queere Menschen gingen so leer aus, soweit es den Schutz ihrer Grundrechte betrifft.

Es ist essentiell, dass in Artikel 3, Absatz 3 eine explizite Ergänzung sowohl zum Schutz von sexueller Identität als auch geschlechtlicher Identität erfolgt. Eine Ergänzung lediglich um den Schutz der sexuellen Identität reicht nicht aus.

Diese Erkenntnis baut nicht auf einem Bauchgefühl auf, sondern auf den einhelligen Stellungnahmen renommierter Rechtsexpertinnen:

Frau Prof. Dr. Ulrike Lembke (Richterin am Verfassungsgericht Berlin)

Frau Prof. Dr. Anna Katharina Mangold (LL.M. [Cambridge] Chair of European Law)

Frau Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch (Mitglied des Bundesgerichtshofs)

Alle drei Rechtsexpertinnen betonen, dass das Merkmal „Geschlecht“ genauso wenig wie die Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz lediglich um „sexuelle Identität“ ausreicht, um die vielfältigen geschlechtlichen Identitäten durch das Grundgesetz zu schützen.

Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kommt zu einer vergleichbaren Einschätzung.

Wir appellieren deshalb an @die_gruenen @queergruen @abaerbock @robert.habeck @_svenlehmann_ @ulle_schauws @fdp @lisl_bundesverband @christianlindner @jens.brandenburg @spdde @spdqueer @olafscholz in den jetzigen Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen den verfassungsmäßigen Schutz aller Menschen der queeren Community zu vereinbaren und in der 20. Legislaturperiode Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes um eine explizite Formulierung zum Schutz von sexueller und geschlechtlicher Identität zu ergänzen.

Hierzu das Positionspapier der dgti e.V.

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