Kabinettsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG)

Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz

Unsere Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG)

Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des

„Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften für das ()“

verabschiedet und damit das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endlich ermöglicht.

Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf – vor 11 Jahren legte die mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte .

Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das Menschenrecht, entsprechend dem erlebten Geschlecht ohne vermeidbare Benachteiligungen leben zu können. Dies schließt Grundrechte, Personenstandsrecht, Abstammungsrecht, Kinderrechtskonvention, das Sozialgesetzbuch und viele weitere Rechtsgebiete mit ein. Wahre Selbstbestimmung liegt nur vor, wenn sie frei von äußerem Zwang und allein dem selbstbestimmten Zeitpunkt, Zeitrahmen und Umfang unterworfen ausgeübt werden kann. Zum Beispiel wäre die häufig getroffene Aussage: „Wenn Sie nach Ihrem Wunsch angesprochen werden wollen, müssen Sie die Personenstandsänderung durchführen“ das Gegenteil: Fremdbestimmung.

Vor allem ist es wichtig, festgestellt zu wissen, dass es sich bei geschlechtlicher Selbstbestimmung nicht um die Einbildung einer kleinen, verschrobenen Minderheit handelt, sondern um die Wahrnehmung der verfassungsrechtlich verbrieften Rechte aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit 1 Abs. 1 Satz 1 (GG). Hieran hat das Bundesverfassungsgericht, sowie auch der EuGH in seiner Zuständigkeit, nie einen Zweifel aufkommen lassen.

Unsere komplette Stellungnahme ist hier nachzulesen

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AsexualitätErklärt BSG 1987 Augenhöhe Allies Beleidigung Axel Springer Verlag Attraktivität für Beschäftigte AGG-Reform Bundesministeriums der Justiz Begutachtung Coming Out AK ST §45b AsexualVisibility Baden-Württemberg Gruppenmitglied §45b PStG Beratungsstelle RLP Bayern AceSupport Datenschutz Buchtipps #deinedgti Bankverbindung der dgti e.V. Christentum Alkohol Arbeitgeber*innen Alltagserfahrung Aufklären Bundesärztekammer Antrag Beitrag Achtsamkeit AK Bayern Ärzt*innen biologie Best Practices AGG Archive comingout Beratungsstelle Bayern Ausdruck Ally-Strategien Bundesarbeitsgericht androgyn Bündnis 90/Die Grünen AK Öffentlichkeitsarbeit AK RLP DatingTipps Artikel 3 Grundgesetz Anerkennung am Arbeitsplatz dass unsere geschlechtliche Identität eine andere ist ARD CDU/CSU Bodensee Berlin AK SN Cisgender das feministische Manifest Ära Adrian Hector #deine dgti Balian Buschbaum BCG Antidiskriminierungsarbeit Athlet*innen Ausland Christlich Best Ally Award Buchtipp AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Beratenden Ausbildung AsexualSpectrum Antifeminismus agender §175 Blutspenderichtlinien AMKA Arbeitsplatz Bundespolitik Blutspenderichtlinien anpassen Constantin Jahn Bedürfnisse Coming-out Chancen Bielefeld Bundessozialgericht zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen (1987) AK Nord Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften Brighton Beratungsgespäch Barrieren Arbeit Bundesgeschäftsstelle Awareness anstatt § 192 Bank Angehörige Allgäu dann möchten wir (meist) auch in der gefühlten Identität leben. Business Case Bundesrat Arbeitsrecht Bündnis Belegschaft AsexualAwarenessWeek community Additional Information Supplemental ID Bundesjustizminister Marco Buschmann cdu wahlprogramm AK NRW Berater*innen äußeres Coming-out Anliegen Aufklärung Anpassung Coming Out Day Binder AK Bundespolitk AK trans*hopo § 45b PStG Bündnis Akzeptanz und Vielfalt Frankfurt Antidiskriminierung BigBrother Alexander Korte Bildung Bild Cis Menschen Bücher Ansbach Checkliste Christiane Rohleder Beratung Archiv 19. September Allgemein Barcelona Begleitung AK Berlin-Brandenburg Alice Schwarzer Abstammungsrecht Art. 3 Affiliate arbeitssicherheit Baden-Württemberg Altersverteilung von trans* Personen Bankkarte Aktivistin 3. Reich Bundesverband Trans* Corona Beratung bundesweit Arbeitsumfeld Beratungsstelle Bundesärztekammer Offener Brief AWMF AceErasure Bußgeld Misgendern Bundesvorstand Ahlebeck Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz D&I Bartpflege Arbeitskreis Beratung für trans* und inter* Menschen AK Sport Anerkennung Bundesregierung Bundeswehr Braunschweig Bundesgerichtshof Amateurfußball Candles Daten Augsburg Berlin-Alexanderplatz Begutachtungsanleitung bundesweit AK TH Ausbildung Arbeitskreises Queere Jugendarbeit Bistum Limburg AcePride (co) unsplsch ArbeitsplatzInklusion Bi- Betterplace AGB Andrea Ottmer Ausschluss Bundesverfassungsgericht Crossdressing Bündnis zum Abstammungsrecht cis-Männer Bad Kreuznach Chancengleichheit Bundestag Bundesministerium des Innern Akzeptanz § 175 angriffe auf die dgti e.V. Bundessozialgericht Asexualität Authentizität auting alina Alltagstest 26 Jahre AK Info bezeichnen sich als Agender. AWMF-S3-Leitlinie AkzeptanzFürAlle Brandenburg Bildungsabschlüsse Begutachtungsrichtlinie Austausch Ärztekammer (Deutschland) AceAlly Asterisk Couple Bundesminister Karl Lauterbach das dem Phänomen der Transsexualität ein behandlungsbedürftiger und auch behandlungswerter Leidensdruck mitunter innewohnt. AK Hessen Ausbildungsschule Amsterdam AceFlag angleichende Maßnahmen Damian Kusenberg Aromantik Bad Münster am Stein-Ebernburg CSD Aurich BGH Bildungseinrichtungen cdu code beziehungstipps Covid Benachteiligung Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Bundesverdienstkreuz (co) unsplash.com Ärztetag Claudia Jürgen Clüsserath AOK §192a StGB Alter AsexualAwareness Berlin-Brandenburg

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