Kabinettsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG)

Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz

Unsere Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG)

Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz

„Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)“

verabschiedet und damit das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endlich ermöglicht.

Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf – vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung.

Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das Menschenrecht, entsprechend dem erlebten Geschlecht ohne vermeidbare Benachteiligungen leben zu können. Dies schließt Grundrechte, Personenstandsrecht, Abstammungsrecht, Kinderrechtskonvention, das Sozialgesetzbuch und viele weitere Rechtsgebiete mit ein. Wahre Selbstbestimmung liegt nur vor, wenn sie frei von äußerem Zwang und allein dem selbstbestimmten Zeitpunkt, Zeitrahmen und Umfang unterworfen ausgeübt werden kann. Zum Beispiel wäre die häufig getroffene Aussage: „Wenn Sie nach Ihrem Wunsch angesprochen werden wollen, müssen Sie die Personenstandsänderung durchführen“ das Gegenteil: Fremdbestimmung.

Vor allem ist es wichtig, festgestellt zu wissen, dass es sich bei geschlechtlicher Selbstbestimmung nicht um die Einbildung einer kleinen, verschrobenen Minderheit handelt, sondern um die Wahrnehmung der verfassungsrechtlich verbrieften Rechte aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit 1 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG). Hieran hat das Bundesverfassungsgericht, sowie auch der EuGH in seiner Zuständigkeit, nie einen Zweifel aufkommen lassen.

Unsere komplette Stellungnahme ist hier nachzulesen

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Antragstellung XXII. Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen: Zu sehen das Logo der dgti und das Logo des Qualitätszirkels Psychotherapeut*innen

XXII. Antragstellung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Krankenkassen – Wege, Unterstützung und Optionen bei Ablehnung

Einladung zum 22. Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen am 29.11.2025 Inhalt: Wir besprechen wichtige Formalia zur Antragstellung von geschlechtsangleichenden Maßnahmen auf Basis der Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes, sowie Handlungsoptionen bei Ablehnung. Zudem wird es um die Zusammenstellung von Gründen für Rückfragen des Medizinischen Dienstes auf Basis der Erfahrungen der dgti gehen. Referierende Personen

Weiterlesen »
Handwerkszeug für die Arbeit mit transgeschlechtlichen und geschlechtsdiversen Menschen mit Transitionswunsch am 30. Januar 2026 - Eine Fotbildung für psychotherapeutisch Tätige Personen

Handwerkszeug für die Arbeit mit transgeschlechtlichen und geschlechtsdiversen Menschen mit Transitionswunsch – Fortbildung am 30.01.2026

Fortbildung für psychotherapeutisch tätige Personen Durchgeführt von Cornelia Kost, Adan Geißendörfer und Flora Buczkowski. In dieser Fortbildung soll ein Beitrag dazu geleistet werden die Versorgungslücke zu schließen, indem Sie befähigt werden transgeschlechtliche Menschen effizient in ihren Prozessen zu begleiten. Für wen ist die Fortbildung geeignet? Psychotherapeutisch tätige Personen mit und

Weiterlesen »
Karte von Nordamerika und Europa in vereinfachter, flächiger Darstellung. In den USA steckt eine große Pinnadel. Mehrere rote Linien führen von dieser Nadel zu mehreren Pinnadeln in Europa. Die Farben sind kräftig, überwiegend Pink, Lila und Rot.

US-Bericht gegen trans* Versorgung: Hintergründe, Netzwerke und Fakten

Im November 2025 veröffentlichte das US-Gesundheitsministerium (HHS) unter der Trump-Administration ein Papier mit dem Titel „Treatment for Pediatric Gender Dysphoria“. Der Bericht warnt eindringlich vor der medizinischen Versorgung von trans* Jugendlichen und fordert drastische Einschränkungen. Das Dokument wirkt auf den ersten Blick wie eine neutrale, staatliche Empfehlung und hat das

Weiterlesen »
Gesundheitsversorgung, Recht und Realität: Ein stilisiertes Maskottchen mit großer blütenförmiger Kopfform steht vor dunkelviolettem Hintergrund. Die Figur trägt einen weißen Arztkittel und ein Stethoskop. Der Ausdruck wirkt fragend. Rechts schwebt ein Fragezeichen in derselben Magentafarbe wie die Blütenform.

Gesundheitsversorgung für TIN*-Personen: Recht und Realität

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes zeigt sich eine widersprüchliche Realität. Die rechtliche Anerkennung wurde vereinfacht. Die Gesundheitsversorgung für TIN-Personen bleibt ein Problemfeld voller Diskriminierung und bürokratischer Hürden. Das Selbstbestimmungsgesetz: Fortschritt mit Grenzen Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) hat seit November 2024 die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen erheblich erleichtert. Laut Bundesinnenministerium

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.