Kabinettsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG)

Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz

Unsere Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG)

Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des

„Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften für das Selbstbestimmungsgesetz ()“

verabschiedet und damit das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endlich ermöglicht.

Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf – vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte .

Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das Menschenrecht, entsprechend dem erlebten Geschlecht ohne vermeidbare Benachteiligungen leben zu können. Dies schließt Grundrechte, Personenstandsrecht, Abstammungsrecht, Kinderrechtskonvention, das Sozialgesetzbuch und viele weitere Rechtsgebiete mit ein. Wahre Selbstbestimmung liegt nur vor, wenn sie frei von äußerem Zwang und allein dem selbstbestimmten Zeitpunkt, Zeitrahmen und Umfang unterworfen ausgeübt werden kann. Zum Beispiel wäre die häufig getroffene Aussage: „Wenn Sie nach Ihrem Wunsch angesprochen werden wollen, müssen Sie die Personenstandsänderung durchführen“ das Gegenteil: Fremdbestimmung.

Vor allem ist es wichtig, festgestellt zu wissen, dass es sich bei geschlechtlicher Selbstbestimmung nicht um die Einbildung einer kleinen, verschrobenen Minderheit handelt, sondern um die Wahrnehmung der verfassungsrechtlich verbrieften Rechte aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit 1 Abs. 1 Satz 1 (GG). Hieran hat das Bundesverfassungsgericht, sowie auch der EuGH in seiner Zuständigkeit, nie einen Zweifel aufkommen lassen.

Unsere komplette Stellungnahme ist hier nachzulesen

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