Brandbrief zur Gesundheitsversorgung trans* Jugendlicher

Beratende professionalisierte Fachstellen aus Hessen haben einen Brandbrief an die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verfasst.

Gemeinsam stellen Aidshilfe Frankfurt, Broken Rainbow, LSBT* im Alter, Kompetenzzentrum der dgti e.V. Mittelhessen, LIBS e.V. Vielfältig Bunt, pro familia Hessen, T*räumchen Kassel, Queer in Stadt und Kreis Offenbach, Queer Format Rüsselsheim, und das Queere Zentrum Wiesbaden in ihrem Schreiben ein Systemversagen in der gesetzlichen Gesundheitsversorgung fest.

Von zu viel Komplexität überfordert?

Diese Gemengelage aus dem mangelnden Engagement des Gesetzgebers, Schneckentempo bei der Umsetzung des Diagnosenkatalogs ICD-11 beim Bundesinstituts für Arzneimittel (BfArM), die wiederholt festzustellende Unfähigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein sozialrechtliches Systemversagen in der trans* Gesundheitsversorgung zu beseitigen, und nicht zuletzt ein Bundessozialgericht, dass für die Folgen seines Urteils vom Oktober 2023 keine tragfähige Übergangslösung vorgesehen hat, führt zu Leiden trans* Jugendlicher. Auch Erwachsene bleiben von den aktuellen Zuständen nicht verschont. Obwohl ein Systemversagen besteht, ist der Rechtsweg blockiert.

Im Brandbrief finden wir den Hinweis auf die für die Begleittherapie gültige Therapieleitlinie. Diese wurde in einem weltweit einzigartigen medizinisch-wissenschaftlichen Prozess über fast zehn Jahre erarbeitet und gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Auch der Deutsche Ethikrat und die Schweizer Ethikkommission haben sich entsprechend geäußert.

Verunsicherte Entscheidungsträger*innen

Die Entscheidungsträger*innen in Spitzenverbänden und Politik scheinen an der Herausforderung zu scheitern, die rechte und evangelikale Propaganda, die über den Atlantik nach Westeuropa gelangt und von deutschen rechten Hetzmedien und Influenzer*innen dankbar aufgegriffen wird, von evidenzbasierter Wissenschaft zu unterscheiden.

Stellt man etwa bei Ärzten, Kassen und Gesetzgeber die Kompetenz der weltweit einzigartigen Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) in Frage, in der sich ja nicht nur Befürworter der trans* Medizin finden? Anders scheint es nicht erklärbar, dass man es in 7 Jahren nicht schafft die ICD-11 einführen, in 6 Jahren nicht schafft, an Hand der Leitlinien für Erwachsene entsprechende Regeln für die sozialrechtliche Praxis zu finden, und in 2,5 Jahren keinen rechtlichen Rahmen für die trans* Gesundheitsversorgung zu schaffen, die grundrechtlich geboten ist? Die trans* Jugendlichen, die z.B. Hormontherapien benötigen haben diese Zeit nicht. Ihr jetziges Leben und ihre Zukunft, die Chance in ihrem erklärten Geschlecht unauffällig leben zu können, wird mutwillig zerstört.

Es ist für die Jugendlichen keine Phase, die sie durchstehen könnten. Was sie durchmachen und für den Rest ihres Lebens aushalten müssen könnte vermieden werden. Ob die Leute in den Berliner Büros mal tauschen möchten? Die Jugendlichen können nicht warten, bis ihre Krankenkasse und der Medizinischen Dienst nach monatelangen Schleifen die beantragte Maßnahme genehmigen, wenn sie es überhaupt tun.

Medizinischer Dienst: Keine Begutachtungsanleitung für Jugendliche

Trans* Personen sind im Sozialrecht die Opfer einer staatlich sanktionierten „Sonderbehandlung“, die im System der Krankenkasse einzigartig ist und bei der Gutachter*innen des medizinischen Dienstes nach Gutdünken die Kompetenz der behandelnden Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen für unzureichend erklären können. Innerhalb dieser Sonderbehandlungsgruppe offenbart der Brandbrief wiederum den Sonderfall: Der Grund dafür ist ein weiteres Systemversagen. Der Spitzenverband des Medizinischen Dienstes hatte 2020 aus seiner Begutachtungsanleitung jugendliche Personen ausgenommen und es damit seinen Gutachter*innen freigestellt, wie sie begutachten. Nun haben wir eine neue medizinische Leitlinie für die Begleittherapie aber keine passende Begutachtungsanleitung für den Medizinischen Dienst. Letzterer vertraut darauf, dass die Politik es regelt. Jeder wartet hier auf den anderen bis er tätig wird. Das zeigt der Brandbrief deutlich.

Dazu kommt der Sand, den rechte Propaganda auch über deutsche Medien in die Augen von Sachbearbeitenden und Gutachter*innen streut. Der ist nichts weiter als brauner Dreck, der weggespült werden muss. Der Brandbrief der hessischen Beratungsstellen war daher überfällig.

Der Gesetzgeber, und da ist jetzt vor allem das Bundesgesundheitsministerium mit der Ministerin Nina Warken gefragt, sollte endlich die Verankerung der trans* Gesundheitsleistungen im Sozialgesetzbuch V (SGB) umsetzen. Damit wird es nicht mehr geschlechtsangleichende Maßnahmen geben, aber wenigstens die, die nach dem Stand der Wissenschaft als medizinisch notwendig befunden werden.



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