Die Sachlage zum Thema Pubertätsblocker

Jenny Wilken: Die Sachlage zum Thema „Pubertätsblocker“, 06.12.2023, Überarbeitung 05.06.2024

Die Gesundheitsversorgung von trans*Jugendlichen steht seit längerer Zeit im Fokus von transfeindlichen Akteuren und Medienberichten, die vor allem mit Falschinformationen den Diskurs beeinflussen, um den Zugang von trans*Jugendlichen zur Gesundheitsversorgung, besonders zu den Pubertätsblockern, zu verhindern.

Bei trans* und nichtbinären Jugendlichen liegt eine sogenannte Geschlechtsinkongruenz im Jugend- und Erwachsenenalter (HA60, ICD11) vor. Die WPATH Standards of Care, Version 8 (2022) und die AWMF-S3-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Diagnostik, Beratung, Behandlung liefern die Behandlungsgrundlagen für Erwachsene. Die Standards of Care und die neue Leitlinie für Kinder und Jugendliche liefern die Grundlagen für die Behandlung von trans* und nicht-binären Jugendlichen. Die AWMF S2k-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung ist derzeit in der Fertigstellung und löst die bereits ausgelaufene und veraltete S1-Leitlinie: „Störungen der Geschlechtsidentität im Kindes- und Jugendalter“ ab.

Darüber hinaus gibt es die Ad-hoc-Empfehlungen des Deutschen Ethikrates „Transidentität bei Kindern und Jugendlichen“. Der Ethikrat weist darauf hin, dass „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht [..] auch das Recht [umfasst], ein Leben entsprechend der eigenen, subjektiv empfundenen geschlechtlichen Identität zu führen und in dieser Identität anerkannt zu werden.“

Im Fachartikel werden Entwicklungen im In- und Ausland sowie die medizinischen Folgen der Gabe von Pubertätsblockern skizziert. Aktuelle Studienergebnisse und Fachinformationen runden den Beitrag ab.

Illustration zeigt das Maskottchen, das in den Spiegel schaut und sich zulächelt.



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