Autor: Jenny Wilken

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News

Umfrage zur Begutachtung und dem Verfahren nach Transsexuellengesetz (TSG)

Ergebnisse und Hintergründe Menschen, die transident sind und den Wunsch haben, rechtlich als auch sozial im gewünschten Geschlecht anerkannt zu werden und zu leben, müssen in Deutschland ein Verfahren beim Amtsgericht durchlaufen, um ihren Vornamen und/oder Personenstand zu ändern. Dieses Verfahren ist durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) – das Gesetz zur Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen – geregelt. Dieses ist seit 1981 in Kraft und wurde mehrfach vom Bundesverfassungsgericht in einzelnen Teilen für verfassungswidrig erklärt. „Dennoch geblieben sind für eine Änderung des Personenstands und des Vornamens aktuell noch der medizinische Gutachtenzwang und dem vorangestellt

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Fachartikel

Stellungnahme zur neuen Begutachtungsrichtlinie des MDS

Die dgti als Fachverband begrüßt die Veröffentlichung der angekündigten neuen Begutachtungsrichtlinie und die damit verbundene Ablösung und Überarbeitung der veralteten Richtlinien von 2009. Auch vor dem Hintergrund der zahlreichen Kritik an der Begutachtungspraxis des MDS in der Fachliteratur[1] ist es allerdings verwunderlich, warum hier für elf Jahre gebraucht wurde und es erst die Herausgabe der S3 Leitlinien für Trans* Behandelnde (2018/ Überarbeitung bereits 2019) benötigte, um sich dem internationalen Forschungsstand auch nur ansatzweise anzupassen. Wir als Fachverband und Betroffenenvertretung vermissen zudem einen transparenten Entwicklungsweg dieser Richtlinien. Ein partizipativer Austausch mit (medizinischen) Fachgesellschaften oder Verbänden wie dem Bundesverband Trans* bzw. der

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Fachartikel

Kommentar zu den Entwürfen der Standards of Care V8 (SoC V8), der WPATH

Die WPATH (World Professional Association for Transgender Health) legte im November/Dezember 2021 ihren Mitgliedern und der interessierten Öffentlichkeit einen Entwurf der Standards of Care in der 8. Version vor. Diese Überarbeitung der siebten Version von 2012 wird von der dgti begrüßt. Positiv bemerkbar machen sich die Herabsetzungen des Mindestalters für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Jugendlichen, sowie die explizite Sichtweise auf nicht-binäre Personen und deren Gesundheitsbedarfe; auch sind auch weitere Vereinfachungen in den Standards positiv zu sehen. Kritisch anmerken möchten wir die Trennung der Kapitel von trans* Kindern und Jugendlichen, die so gesehen keinen Sinn ergibt, da Kinder und Jugendliche in der

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