Berlin beschließt Bundesratsinitiative zur Erweiterung von Art3GG um sexuelle Identität, tin* Personen bleiben außen vor
Der Berliner Senat hat gestern eine Bundesratsinitiative zur Erweiterung von Art3GG um die sexuelle Identität beschlossen. Damit setzt Kai Wegner ein Versprechen von 2023 endlich um. Homo-und bisexuelle Menschen sind bisher nicht ausdrücklich vom Grundgesetz geschützt: Denn nach wie vor werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt, angefeindet und angegriffen und benötigen besonderen Schutz, der im Grundgesetz verankert werden muss. Als letzte Opfergruppe der Nazis fehlen queere Menschen weiterhin im Art3GG. Daher begrüßen wir die Bundesratsinitiative der Regenbogenhauptstadt Berlin. Berlin ergreift Initiative – vergisst aber tin* Personen Der jetzige Beschluss zur Bundesratsinitiative würde tin* Personen jedoch nicht ausreichend schützen. Sie