Kategorie: Glossar

Genderbread-Person

Die Genderbread Person oder der Genderbread Mensch ist eine Figur von Jack Killerman, die den Unterschied zwischen sexueller Identität, Geschlechtsausdruck, anatomischem Geschlecht, Geburtsgeschlecht, Geschlechtsausdruck und sexueller Orientierung mit Hilfe eines Lebkuchenmännchens erklärt. Die Verwendung der Figur ist frei, es gibt etliche Versionen für den Gebrauch bei verschiedenen Zielgruppen. Die Nutzung der Abbildungen ist problemlos möglich, sie sind alle „uncopyrighted“ durch den Autor und hier zu finden. Es gibt mittlerweile viele Anpassungen und Weiterentwicklungen, beispielsweise in Form eines Einhorns hier.

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* (Sternchen, Asterisk)

Die Verwendung des Sternchens/des Asterisk (*), zum Beispiel in „der*die Leser*in“ macht deutlich, dass es zwischen den beiden Polen „männlich“ (der Leser) und „weiblich“ (die Leserin) noch Platz für weitere Geschlechter gibt. Somit sind auch diejenigen angesprochen, die sich nicht (ausschließlich) männlich bzw. weiblich definieren. Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) empfiehlt „unter der Maßgabe ihres Auftrages nach § 8 BITV, das Gendern mit dem Asterisk“ (hier im Original nachlesen). Auch der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) empfiehlt, als Kurzform das Sternchen zu verwenden und nicht den manchmal auch verwendeten Unterstrich („_“) oder den Doppelpunkt („:“) (hier

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Glossar

Nachschlagewerke für Diagnose, Indikationsstellung, Begutachtung

Leitlinien für Diagnose, Beratung und Behandlung (für Ärzt*innen) Die aktuelle S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“ Nach dem ersten Gang zum*r Ärzt*in bzw. Psychotherapeut*in unseres Vertrauens findet diese*r in der aktuellen Leitlinie Hilfestellungen zu Diagnostik, Beratung und Behandlung aller trans* Menschen, egal ob binär oder nicht-binär, allerdings erst ab dem Erwachsenenalter und nicht bei medizinischen Fragestellungen aus dem Bereich der Intergeschlechtlichkeit (in diesen beiden Fällen gibt es eigene Leitlinien, siehe unten). Die Leitlinie wendet sich also an alle, die trans* Personen psychologische Hilfe anbieten, als auch an jene, die Indikationsschreiben für notwendige Behandlungsschritte auf dem Weg zur Geschlechtsangleichung erstellen. Ziel der

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Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität

Die Richtlinie des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen e.V., nach §282 SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch), herausgegeben vom „Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen„. Die sogenannte MDS Begutachtungsanleitung ist für die Medizinischen Dienste, die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände verbindlich. Sie benennt die Möglichkeiten und Voraussetzungen für geschlechtsangleichende Maßnahmen beim Vorliegen einer Diagnose „Transsexualität“ nach der 10. Version der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD-10) für die Diagnose ICD 10, F64.0. Die aktuell gültige Richtlinie hat den Stand 31. August 2020.

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