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FAQ zum SBGG 2024
Jenny Wilken 23. Juli 2024 - Ratgeber
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR lehnte mit seinem am 4.4.2023 veröffentlichten Urteil eine Beschwerde eines deutschen trans*Manns ab, der nicht als „Mutter“ seines Kindes in der Geburtsurkunde stehen wollte. Ein enttäuschender Ausgang eines rund 10-jährigen Kampfes um Anerkennung. Neben dem Verfahren des Mannes, der als trans* Mann ein Kind gebar, wurde zudem in dem Verfahren einer trans* Frau negativ entschieden, die ein Kind zeugte und nicht als Vater eingetragen werden wollte. Ganz umsonst waren die beiden Verfahren allerdings nicht: Der EGMR überlässt es der deutschen Gesetzgebung, hier nachzubessern, wie es auch die Bundesregierung angekündigt hat. Die dgti begrüßt die
Sollte die Bundesregierung TSG-Akten zu Forschungszwecken speichern?! Frau Vogler, die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, ließ in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung durchblicken, dass sie es für notwendig halte die Aufbewahrungsfristen für Gerichtsunterlagen zu Verfahren nach dem TSG zu verlängern um diese Unterlagen den Betroffenen und der Wissenschaft zugänglich zu machen. Sie fragt auch an, inwiefern die Bundesregierung hierzu mit den Betroffenenverbänden bereits den Kontakt gesucht habe. Hätte Frau Vogler ihrerseits vor dieser Anfrage Kontakt zur dgti gesucht, hätten wir ihr gerne erklärt dass wir ihre Idee für ziemlich schlecht halten. Zum einen reichen für den Nachweis einer Personenstandsänderung, einer
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Antwort auf ihre große Anfrage BT 19/28233 nach über einem Jahr Wartezeit erhalten. Die Antworten der Bundesregierung sind insgesamt durch Unwissenheit, Desinteresse und teilweise Falschinformationen der Institutionen geprägt, die die Bundesregierung um Auskunft zwecks Beantwortung der Anfrage gebeten hat. Beispielhaft ist die Antwort zu Frage 136: “Hat die Bundesregierung Informationen über die derzeitigen Wartezeiten bei für transgeschlechtliche Kinder und Jugendliche spezialisierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen, und hält die Bundesregierung die Anzahl der für transgeschlechtliche Kinder und Jugendliche spezialisierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen für ausreichend?” “Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen
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