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Heute hat der Bundestag das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG)“ der Bundesregierung in der durch den Familienausschuss geänderter Fassung verabschiedet und damit endlich ein modernes, einfaches Verfahren geschaffen. Wir sind erleichtert, dass das aus der Zeit gefallene „Transsexuellengesetz“ abgeschafft wird. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf gewesen – vor 12 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht „Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das
Gedenken an queere Opfer im Deutschen Bundestag Am 27. Januar ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Anlass ist der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau. Im Mittelpunkt der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag stehen in diesem Jahr erstmalig Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung wurden. Die Gedenkstunde und damit die offizielle Anerkennung durch die deutsche Bundesregierung ist längst überfällig. Damit macht die Ampelkoalition einen wichtigen Schritt der Aufarbeitung. Jahrzehntelang wurden LSBTI*Personen nicht als Opfer anerkannt. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spielten aber schon in der NS-Zeit gewichtige Rollen
Parteiübergreifend haben sich Jens Brandenburg (FDP) und Sven Lehmann (Bündnis 90/Grüne) für eine Abstimmung im Bundestag für den Ersatz des in überholten und in Teilen verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes eingesetzt, nachdem die Fraktionen von Bündnis 90/Grüne und der FDP im Vorfeld bereits Entwürfe zu Selbstbestimmungsgesetzen in den Bundestag eingebracht haben, In einem gemeinsamen offenen Brief rufen sie alle Abgeordneten auf, am 19.05.2021 für ein Selbstbestimmungsgesetz zu stimmen, das für trans*Personen ein Befreiungsschlag auf vielen Ebenen werden könnte. Angefangen von der bislang kostspieligen und häufig entwürdigenden doppelten psychiatrischen Begutachtung zur Vornamensänderung bis hin zu Leistungen der Krankenkasse, die in der Praxis nur nach einem
Teilweises Verbot von Konversionsversuchen gegen die geschlechtliche und sexuelle Identität: Kinder und Jugendliche geschützt – kein Verbot bei Erwachsenen – keine Werbung Konversionstherapie (english version below) Transsexualität, Transidentität sind keine Krankheiten. Wir begrüßen die heutige Entscheidung für ein Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen. Dass unseriöse selbsternannte Heilende und religiöse Führende, welche u.a. „im Namen Gottes“ eine nicht vorhandene Erkrankung bekämpfen wollen ist ethisch keineswegs vertretbar. Der heutige Beschluss hat deutliche Signalwirkung – insbesondere auch für radikale Kirchenvertretungen und dubiose Ärzte – eine jahrelang durchgeführte menschenverachtende Praxis zu beenden. Es war längst Zeit für diesen Sinneswandel. Denn es ist wissenschaftlich längst erwiesen,
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