- News
FAQ zum SBGG 2024
Jenny Wilken 23. Juli 2024 - Ratgeber
- Professional
- ÖffentlichkeitsarbeitPresse- und MedienbereichDie dgti in Social Media
- Mitmachen
- Über UnsArbeitskreise in Regionen und ThemenSie möchten uns regelmäßig unterstützen?
In seinem Urteil vom 23. November 2023 – 8 AZR 164/22 – entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) über die Frage ob und wie eine Stellenausschreibung geschlechtsneutral im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausgestaltet war. Ursache der Klage war eine Stellenausschreibung in der „Fallmanager*innen“ gesucht wurden und, wie üblich und wünschenswert, mitteilte das „schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber“ bevorzugt berücksichtigt würden. Eine sich als „Hermaphrodit“ bezeichnende, also sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig wissende Person bewarb sich auf diese Position. Ihre Bewerbung fand letztlich keine Berücksichtigung, weshalb diese Klage wegen Diskriminierung u. a. auf Grundlage des Merkmals „Geschlecht“ erhob. Personen
Menschen mit Beeinträchtigungen sind auf unterschiedliche Arten und in unterschiedlichen Lebensbereichen herausgefordert. Daher wurden sie zur Bedeutung genderachtsamer Sprache in verschiedenen Kontexten befragt.
Was empfiehlt die dgti? Gendern, also geschlechtergerechte Sprache zu verwenden, ist für uns eine Frage von Chancengleichheit und Sichtbarkeit und ja, es soll dieses Anliegen fördern. Nicht jedem gefällt das. Einige behaupten, das funktioniere nicht und bezweifeln, dass das generische Maskulinum eine normative Wirkung auf die Assoziationen von Menschen hat, die es benutzen. Ist das generische Maskulinum nicht auch eine Form von Gendern, nur eine, die wir als erstes gelernt haben? Es soll holprig sein, Bäcker*in auszusprechen. Dabei ist es kein Problem: Bäckerinnung enthält auch eine kleine Sprechpause. Chancengleichheit kommt nicht über Nacht, aber es steht fest, dass die zunehmende
Die Verwendung des Sternchens/des Asterisk (*), zum Beispiel in “der*die Leser*in” macht deutlich, dass es zwischen den beiden Polen “männlich” (der Leser) und “weiblich” (die Leserin) noch Platz für weitere Geschlechter gibt. Somit sind auch diejenigen angesprochen, die sich nicht (ausschließlich) männlich bzw. weiblich definieren. Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) empfiehlt “unter der Maßgabe ihres Auftrages nach § 8 BITV, das Gendern mit dem Asterisk“ (hier im Original nachlesen). Auch der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) empfiehlt, als Kurzform das Sternchen zu verwenden und nicht den manchmal auch verwendeten Unterstrich (“_”) oder den Doppelpunkt (“:”) (hier
© 2021 Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e. V. – Alle Rechte Vorbehalten. Die Rechte an Marken oder Bildern liegen bei den jeweiligen Urhebern.