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In der heutigen Gesellschaft gibt es viele Mythen und Missverständnisse über Trans*– und Inter*geschlechtlichkeit. Diese falschen Vorstellungen führen oft zu Diskriminierung und Unverständnis. Dieser Artikel beleuchtet einige der verbreitetsten Mythen und bietet fundierte Fakten sowie Expertenmeinungen, um Aufklärung zu fördern und Vorurteile abzubauen. Was ist Trans*geschlechtlichkeit? Trans*geschlechtlichkeit bezieht sich auf Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Dies kann sich in Form von Trans*Personen manifestieren, die sich nicht mit der bei der Geburt zugewiesenen Geschlechtsidentität identifizieren (Transgender, trans* Personen, Transsexualität) [History Collection]. Historisch gesehen reichen Beispiele von trans* Personen weit zurück. Im 20. Jahrhundert wurde
Bundessozialgericht: Geschlechtsangleichende Operationen derzeit keine Kassenleistung Am 19.10.2023 wurde eine Klage auf Kostenübernahme einer Mastektomie einer nicht-binären Person vor dem Bundessozialgericht (BSG Az. B 1 KR 16/22 R) verhandelt. Das Gericht verweigerte nicht nur die Kostenübernahme, sondern entschied darüber hinaus, dass alle geschlechtsangleichenden Operationen „Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode sind.“ Darüber muss nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) befinden und „die sachgerechte Anwendung der neuen Methode sowie ihre Wirksamkeit und Qualität [..] beurteilen.“ Dieses Verfahren kann beliebig lange dauern. Die Schlussfolgerung des BSG, dass solche Operationen, und die dazu gehörenden Untersuchungsmethoden „neu“ seien, ist uns nicht ersichtlich. Die zugehörigen Leitlinien
Gemeinsamer Brief von Trans-Kinder-Netz e.V. und dgti zum Interview des Bundesministers der Justiz Marco Buschmann mit der “ZEIT” vom 6.1.2023. Sehr geehrter Herr Minister Buschmann, wir bitten um Kenntnisnahme unserer Ausführungen, eine Stellungnahme vorab, und ein Gespräch zum Themenkreis Selbstbestimmungsgesetz mit Ihrem Haus gerne im digitalen Format, vorzugsweise mit weiteren Verbänden und Vereinen wie dem Transkindernetz e.V. und dem BV-Trans* e.V. In einem Interview mit der „ZEIT“, erschienen am 6.1.2023 antworteten Sie auf Fragen zum kommenden Selbstbestimmungsgesetz wie folgt: „Da wurden teils Zerrbilder über geschlechtsangleichende Operationen für Minderjährige gezeichnet. Die Wahrheit ist: Medizinische Fragen regelt unser Entwurf überhaupt nicht. Hier
Der Spitzenverband medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) stellt neue Richtlinie vor Wer dachte, nach 11 Jahren gründlicher Arbeit, Sichtung der Literatur, Berücksichtigung des neuen Diagnosekatalogs ICD-11 der WHO und in Kenntnis der S3 Leitlinie Geschlechtsdysphorie bei Erwachsenen kommt die alle zufriedenstellende neue Begutachtungsrichtlinie des MDS für “Transsexualität“, so die bisherige Bezeichnung, wird herb enttäuscht. Am 2. Dezember 2020 veröffentlichte der MDS die Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus F64.0. Schon am Namen kann man erkennen: Die ICD-11 spielte keine Rolle, der MDS zeigt auf das für die Einführung des IDC Katalogs zuständige Bundesamt und kann damit in Sprache und
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