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FAQ zum SBGG 2024
Jenny Wilken 23. Juli 2024 - Ratgeber
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Unter Zuweisungsgeschlecht (Hebammengeschlecht, Geburtsgeschlecht ) versteht man das meist durch die Hebamme nach der Geburt dem Kind zugeschriebene Geschlecht. Die Zuweisung basiert allein auf körperlichen Merkmalen wie beispielsweise der Länge des Penis/der Klitoris und der Sichtbarkeit/Unsichtbarkeit der Hoden.
Der “Deadname” einer TIN Person ist der ihr in Unkenntnis ihrer wahren Geschlechtsidentität bei der Geburt gegebene Vorname. Er passt nicht zur geäußerten Geschlechtsidentität und wurde deshalb durch einen passenden Namen ersetzt. Das Ansprechen einer solchen Person mit ihrem alten, ursprünglichen Vornamen bezeichnet man als “deadnaming”, missachtet das Selbstbestimmungsrecht der so angesprochenen Person und kommt einem Fremdouting gleich. Der Ergänzungsausweis der dgti e.V. verhindert dieses Deadnaming, indem er ein Dokument zur Verfügung stellt, auf dem der Vorname dokumentiert ist, der der geäußerten Geschlechtsidentität des Ausweisinhabenden entspricht.
Die Genderbread Person oder der Genderbread Mensch ist eine Figur von Jack Killerman, die den Unterschied zwischen sexueller Identität, Geschlechtsausdruck, anatomischem Geschlecht, Geburtsgeschlecht, Geschlechtsausdruck und sexueller Orientierung mit Hilfe eines Lebkuchenmännchens erklärt. Die Verwendung der Figur ist frei, es gibt etliche Versionen für den Gebrauch bei verschiedenen Zielgruppen. Die Nutzung der Abbildungen ist problemlos möglich, sie sind alle “uncopyrighted” durch den Autor und hier zu finden. Es gibt mittlerweile viele Anpassungen und Weiterentwicklungen, beispielsweise in Form eines Einhorns hier.
Die Verwendung des Sternchens/des Asterisk (*), zum Beispiel in “der*die Leser*in” macht deutlich, dass es zwischen den beiden Polen “männlich” (der Leser) und “weiblich” (die Leserin) noch Platz für weitere Geschlechter gibt. Somit sind auch diejenigen angesprochen, die sich nicht (ausschließlich) männlich bzw. weiblich definieren. Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) empfiehlt “unter der Maßgabe ihres Auftrages nach § 8 BITV, das Gendern mit dem Asterisk“ (hier im Original nachlesen). Auch der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) empfiehlt, als Kurzform das Sternchen zu verwenden und nicht den manchmal auch verwendeten Unterstrich (“_”) oder den Doppelpunkt (“:”) (hier
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