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Schlagwort: Selbstbestimmungsgesetz

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Offener Brief an Bundesminister Marco Buschmann

Gemeinsamer Brief von Trans-Kinder-Netz e.V. und dgti zum Interview des Bundesministers der Justiz Marco Buschmann mit der “ZEIT” vom 6.1.2023. Sehr geehrter Herr Minister Buschmann, wir bitten um Kenntnisnahme unserer Ausführungen, eine Stellungnahme vorab, und ein Gespräch zum Themenkreis Selbstbestimmungsgesetz mit Ihrem Haus gerne im digitalen Format, vorzugsweise mit weiteren Verbänden und Vereinen wie dem Transkindernetz e.V. und dem BV-Trans* e.V. In einem Interview mit der „ZEIT“, erschienen am 6.1.2023 antworteten Sie auf Fragen zum kommenden Selbstbestimmungsgesetz wie folgt: „Da wurden teils Zerrbilder über geschlechtsangleichende Operationen für Minderjährige gezeichnet. Die Wahrheit ist: Medizinische Fragen regelt unser Entwurf überhaupt nicht. Hier

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Schaffen Wir!
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Internationaler Tag der Menschenrechte

Heute ist #internationalhumanrightsday – der Tag der #Menschenrechte ! Diese gelten universell: Über den eigenen Körper, die eigene Gesundheit und das eigene Sexualleben entscheiden – das ist ein grundlegendes Menschenrecht. Trotzdem muss man in Deutschland als transgeschlechtliche Person bei der Personenstandsänderung sich fremd begutachten lassen statt selbst bestimmt den Eintrag ändern zu lassen. Auch intergeschlechtliche Menschen sind nicht ausreichend geschützt. Trans*Personen werden in der Medizin weiter pathologisiert durch die ICD10, dabei ist die ICD11 längst da. Die Bundesregierung muss das Recht auf Selbstbestimmung endlich umfassend garantieren! Fehlende Selbstbestimmung für transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen – was sich ändern muss:https://dgti.org/2021/09/29/positionspapier-der-dgti-e-v-fuer-die-bundespolitik/ #selbstbestimmungsgesetz #tsgabschaffen #intergeschlechtlichekinderschützen#nichtbinäristreal #transrightsarehumanrights #grundgesetzfüralle #transistkeintrend #transistkeinekrankheit #deinedgti

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Selbstbestimmungsgesetz
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Eckpunkte Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt

Pressemitteilung (als pdf hier) der dgti e.V. zu den Eckpunkten eines Selbstbestimmungsgesetzes   Heute Vormittag wurden von Familienministerin Lisa Paus und Justizminister Marco Buschmann die Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Das künftige Gesetz soll das diskriminierende[1] Transsexuellengesetz ersetzen. Die Eckpunkte wurden unter der gemeinsamen Federführung vom BMFSFJ und dem BMJ erstellt und sollen auch für intergeschlechtliche Menschen gelten. Der Paragraph 45b des Personenstandsgesetzes würde dann entfallen. Wenn die Eckpunkte, so wie diese formuliert wurden, in einen Gesetzestext aufgehen sollten, dann dürften alle Erwachsenen Personen beim Standesamt ihren Personenstand und falls gewünscht den Vornamen per Selbstauskunft ändern. Für alle Personen würde

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Presserklärung zum Koalitionsvertrag Bündnis 90/Grüne, FDP und SPD

Heute wurde der Koalitionsvertrag 2021-2025 veröffentlicht. Er enthält zahlreiche langersehnte und überfällige Reformvorhaben, wie den Ersatz des Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz. Diskriminierungen wie bei der Blutspende sollen abgebaut und die Gesundheitsversorgung verbessert werden. Ein Lücke hat die zukünftige Koalition bei der Ergänzung des Artikel 3 (3) Grundgesetz gelassen: Die Ergänzung um geschlechtliche Identität ist nicht enthalten. Unsere Presseerklärung zum Koalitionsvertrag finden Sie hier.

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Rechtliches

Selbstbestimmung oder Fremdbestimmung?

Abstimmungen im Bundestag am 19.5.2021 Bleibt das menschenrechtswidrige und in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz bestehen oder wird es heute im Bundestag durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt? Mehrere Entwürfe stehen zu Abstimmung, die jeweils ein tragfähiger Ersatz wären. Die Debatte war im Livestream auf Bundestag.de ab ca. 18:40h zu sehen. Schon 2019 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO mit der ICD-11 festgelegt, dass Transsexualität, so die Bezeichnung bis dahin, keine psychische Störung ist und als geschlechtliche Inkongruenz in die Kategorie geschlechtlicher Gesundheit eingestuft wird. Vor diesem Hintergrund ist die bislang notwendige doppelte psychiatrische Begutachtung für eine Personenstands- und Vornamensänderung, die im übrigen keinen Anspruch auf medizinische Maßnahmen bewirkt, eine

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