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FAQ zum SBGG 2024
Jenny Wilken 23. Juli 2024 - Ratgeber
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Ein Jahr “Out In Church” – was hat sich seitdem getan? Unser dgti-Mitglied Charlotte Penelope ist Mitglied der kirchlichen Bewegung “Out In Church” und trat auch in der TV-Dokumentation “Wie Gott uns schuf” der ARD auf. Sie wird am 24. Januar auf dem TV Kanal des Hessischen Rundfunks (u. a. die Sendungen “Hessenschau” und “maintower“) darauf hinweisen, dass transidente, non-binäre und intersexuelle Menschen auch im neuen Arbeitsrecht der Katholischen Kirche in Deutschland nicht geschützt sind, da sie dort nicht explizit erwähnt sind. Charlotte Penelope bietet der Katholischen Kirche an, in der Seelsorge für transgeschlechtliche Menschen mitzuarbeiten. Zum Sachverhalt Die katholische
Unsere Forderung zur Ergänzung des Artikel 3 Grundgesetz: “Das deutsche Grundgesetz wird dieses Jahr 72 Jahre alt, doch der Schutz von queeren Menschen ist noch immer nicht in ihm verankert. Das muss sich jetzt endlich ändern!” Unser Aktionsbündnis bittet Sie diesen Appell zu unterzeichnen. Die Fraktionen des Deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Änderung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz. Neben einer Ersetzung des Rassebegriffs ist es von historischer Bedeutung, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten festzuschreiben. An der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen der queeren Community darf die Verfassung keinen Zweifel lassen. Die in Art. 3 (3) GG bereits aufgeführten Diskriminierungsmerkmale sind
Teilweises Verbot von Konversionsversuchen gegen die geschlechtliche und sexuelle Identität: Kinder und Jugendliche geschützt – kein Verbot bei Erwachsenen – keine Werbung Konversionstherapie (english version below) Transsexualität, Transidentität sind keine Krankheiten. Wir begrüßen die heutige Entscheidung für ein Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen. Dass unseriöse selbsternannte Heilende und religiöse Führende, welche u.a. „im Namen Gottes“ eine nicht vorhandene Erkrankung bekämpfen wollen ist ethisch keineswegs vertretbar. Der heutige Beschluss hat deutliche Signalwirkung – insbesondere auch für radikale Kirchenvertretungen und dubiose Ärzte – eine jahrelang durchgeführte menschenverachtende Praxis zu beenden. Es war längst Zeit für diesen Sinneswandel. Denn es ist wissenschaftlich längst erwiesen,
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