Logo der dgti

Ein Jahr Out In Church – eine Zwischenbilanz

Out in Church
Out in Church

Ein Jahr “Out In Church” – was hat sich seitdem getan?

Unser -Mitglied Charlotte Penelope ist Mitglied der kirchlichen Bewegung “Out In Church” und trat auch in der TV-Dokumentation “Wie Gott uns schuf” der ARD auf.

Sie wird am 24. Januar auf dem TV Kanal des Hessischen Rundfunks (u. a. die Sendungen “Hessenschau” und “maintower“) darauf hinweisen, dass transidente, non-binäre und intersexuelle Menschen auch im neuen der Katholischen in Deutschland nicht geschützt sind, da sie dort nicht explizit erwähnt sind. Charlotte Penelope bietet der Katholischen Kirche an, in der Seelsorge für transgeschlechtliche Menschen mitzuarbeiten.

Zum Sachverhalt

Die katholische hat bereits am 22.11.2022 eine Neufassung des innerkirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. Neu aufgenommen in die Diskriminierungskriterien wurde der Begriff „“. Vorgeschlagen aber nicht aufgenommen wurde der Begriff „geschlechtliche Identität“.

Für die römisch- in Deutschland bedeutet „“ immer noch ausschließlich das bei der Geburt eingetragene Geschlecht. Wenn diese Kirche , und nicht-binäre (tin*) Personen in ihrem eigenen internen Arbeitsrecht vor Diskriminierung schützen will, so muss sie diesen Sachverhalt ausdrücklich benennen. Die Merkmale Geschlecht und sexuelle Identität innerhalb dieses eigenen Arbeitsrechts leisten diesen Schutz nicht.

Die Rechtsprechung (EuGH: Urt. v. 30.04.1996 – C-13/94, BAG: 8 AZR 421/14) ordnet geschlechtliche Identität dem Merkmal Geschlecht zu. Die Gesetzesbegründung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz () beim Merkmal „sexuelle Identität“, die trans* Personen in dieses Merkmal einordnet ist damit nur anwendbar, wenn neben der Eigenschaft trans* noch eine tatsächliche oder unterstellte Bi- oder Homosexualität dazu kommt. Siehe dazu auch die Publikationen/Statistiken der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Das kirchliche Arbeitsrecht

Die röm.-katholischen Kirche lässt in ihrem Arbeitsrecht offen, was diese unter „Geschlecht“ versteht: Ist es nun das bei der Geburt zugewiesene bzw. bei einer Taufe eingetragene Geschlecht, oder das Geschlecht, als dem sich ein Mensch zugehörig betrachtet, und dass personenstandsrechtlich geändert werden kann. Ohne explizite Nennung der „geschlechtlichen Identität“ im katholischen Arbeitsrecht sind Benachteiligungen von trans* Personen bis hin zu einer Kündigung weiterhin möglich und wahrscheinlich. Die einzelnen Bischöfe in Deutschland können bezüglich tin* Personen das katholische Arbeitsrecht zu deren Vor- oder Nachteil auslegen.

Teilen auf:

Begriffe der letzten 30 Tage
§ 175 Menschen Stockholm San Francisco Geschlecht transition Staatsbürgerschaft LGBT-Reisen Brighton instagram Montevideo Alkohol Studien Strategien Genderidentität Einblicke aus der Schulpsychologie Genderqueer Qualitätsstandards Achtsamkeit TIN*-Personen Anerkennung Transsexualität globale LGBTIQ Rechte Beratung Trans* Frauen Sydney gender nicht-binäre Veranstaltung Selbstakzeptanz Kritik nonbinary transident Deutschland Weltweit queere Menschen nicht-binär peer-to-peer Vorstandsmitglied Filmabend Europa Ziele Identität München transfeindlich Queer geschlechtliche Identität Humor Intergeschlechtliche Personen Haustiere Menschenrechte Psychotherapie CSD Mykonos Geschichte Schule trans* Personen Gleichberechtigung Geschlechtsangleichung Gerichtsverfahren Erklärung Toronto Amsterdam Geschlechtsmerkmale Selbstbestimmungsgesetz geschlechtsangleichende Operationen Wohlbefinden LGBTIQ-freundliche Reiseziele LSBTIQ Nicht-binäre Personen Psychotherapeuten Kopenhagen emotionale Unterstützung Queere Schüler*innen und die Schulpsychologie Taipeh Kosten Jugendliche TIN queere Schüler*innen aus schulpsychologischen Perspektive dgti Reisetipps LGBTIQ Spende Toleranz nicht binär Arbeit Medizin Geschlechtsinkongruenz Einladung zum 6. Qualitätszirkel Queere Bildung SBGG Kinder Intergeschlechtlichkeit Entscheidung (Gericht) Ressource Regenbogen Beratungsstelle Qualitätszirkel Sensibilisierung Transgender Barcelona angleichende Maßnahmen Hasskriminalität LGBTIQ Medizinische Eingriffe bei Jugendlichen Therapie Diversität Klage Transidentität Haustierwahl Reiseziele Intersexualität Klo-Angst Stellungnahme Stuttgart Geschlechtseintrag Coming-out Sichtbarkeit Reykjavik LGBTIQ Community Deadname LGBTIQ-Szene Nonbinär trans* Frau Geschlechtsangleichende Maßnahmen Kapstadt Standesamt Frankfurt am Main LSBTIQ* Abstammungsrecht Sendung mit der Maus Geschlechtsidentität Hamburg Psychotherapeut LGBTIQ+ Köln Journalistin Unterstützen Misgendern Tiere Recht Unterstützung Vielfalt LGBT Drogen trans* Transfeindlichkeit Reiseführer Austausch LGBTIQ Gesetze Beleidigung Trans* Rechte Berater*innen Janka Kluge Berlin Erfahrungen AGG Reisen Gesundheit Sicherheit Transgender Day of Visibility Diskriminierung Rat Selbstbestimmung Inter* Rechte Düsseldorf TINA* enby Oberlandesgericht Inter* Stonewall Tel Aviv ICD-11 Selbsthilfegruppe LGBTIQ-Reisen Akzeptanz

Weitere interessante Artikel

Positives Gerichtsverfahren: Trans* Frauen dürfen nicht transfeindlich beleidigt werden

Janka Kluge, ehemaliges Vorstandsmitglied der dgti, Journalistin und Mitherausgeberin vom Sammelband “Einfach Selbstbestimmt: Texte zur Lebensrealität jenseits der Geschlechternormen” (2024, KiWi Verlag), hatte gegen den Blogger Julian Reichelt Klage wegen Misgenderns eingereicht und das Gerichtsverfahren gewonnen. In einem weiteren Fall leider erfolglos, was Reichelt zum Anlass nahm und Janka Kluge

Weiterlesen »
Nicht-binär ≠ trans? Reel on Instagram https://www.instagram.com/reel/C9aKZHas5uK

Sind nicht-binäre Personen trans*?🏳️‍⚧️

Nicht-binäre Personen können als trans* betrachtet werden, da sie sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Trans* ist ein Oberbegriff, der alle Geschlechtsidentitäten umfasst, die von der bei der Geburt zugewiesenen Geschlechtsidentität abweichen. Dies schließt nicht-binäre Personen ein, die sich weder ausschließlich als männlich noch als weiblich identifizieren oder deren Geschlechtsidentität außerhalb des binären Geschlechtersystems liegt.

Weiterlesen »
nicht-binär

Nicht-binär: Jenseits von Mann & Frau

Am 14. Juli haben wir eine wichtige Nachricht für alle Kalender-Apps: Bitte fügt mehr Farben hinzu! Denn am International Non-Binary People’s Day feiern wir die Vielfalt der Geschlechtsidentitäten – weit über Rosa und Blau hinaus. Dieser Tag ist der dgti ein wichtiges Anliegen und spiegelt ihre Mission wider, die Rechte und Sichtbarkeit nicht-binärer Menschen zu stärken.

Weiterlesen »
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.