Ein Jahr Out In Church – eine Zwischenbilanz

Out in Church
Out in Church

Ein Jahr “Out In Church” – was hat sich seitdem getan?

Unser -Mitglied Charlotte Penelope ist Mitglied der kirchlichen Bewegung “Out In Church” und trat auch in der TV-Dokumentation “Wie Gott uns schuf” der ARD auf.

Sie wird am 24. Januar auf dem TV Kanal des Hessischen Rundfunks (u. a. die Sendungen “Hessenschau” und “maintower“) darauf hinweisen, dass transidente, non-binäre und intersexuelle Menschen auch im neuen Arbeitsrecht der Katholischen in Deutschland nicht geschützt sind, da sie dort nicht explizit erwähnt sind. Charlotte Penelope bietet der Katholischen Kirche an, in der Seelsorge für transgeschlechtliche Menschen mitzuarbeiten.

Zum Sachverhalt

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat bereits am 22.11.2022 eine Neufassung des innerkirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. Neu aufgenommen in die Diskriminierungskriterien wurde der Begriff „“. Vorgeschlagen aber nicht aufgenommen wurde der Begriff „geschlechtliche Identität“.

Für die römisch- in Deutschland bedeutet „“ immer noch ausschließlich das bei der Geburt eingetragene Geschlecht. Wenn diese Kirche , und nicht-binäre (*) Personen in ihrem eigenen internen Arbeitsrecht vor schützen will, so muss sie diesen Sachverhalt ausdrücklich benennen. Die Merkmale Geschlecht und sexuelle Identität innerhalb dieses eigenen Arbeitsrechts leisten diesen Schutz nicht.

Die Rechtsprechung (EuGH: Urt. v. 30.04.1996 – C-13/94, BAG: 8 AZR 421/14) ordnet geschlechtliche Identität dem Merkmal Geschlecht zu. Die Gesetzesbegründung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz () beim Merkmal „sexuelle Identität“, die trans* Personen in dieses Merkmal einordnet ist damit nur anwendbar, wenn neben der Eigenschaft trans* noch eine tatsächliche oder unterstellte Bi- oder Homosexualität dazu kommt. Siehe dazu auch die Publikationen/Statistiken der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Das kirchliche Arbeitsrecht

Die röm.-katholischen Kirche lässt in ihrem Arbeitsrecht offen, was diese unter „Geschlecht“ versteht: Ist es nun das bei der Geburt zugewiesene bzw. bei einer Taufe eingetragene Geschlecht, oder das Geschlecht, als dem sich ein Mensch zugehörig betrachtet, und dass personenstandsrechtlich geändert werden kann. Ohne explizite Nennung der „geschlechtlichen Identität“ im katholischen Arbeitsrecht sind Benachteiligungen von trans* Personen bis hin zu einer Kündigung weiterhin möglich und wahrscheinlich. Die einzelnen Bischöfe in Deutschland können bezüglich tin* Personen das katholische Arbeitsrecht zu deren Vor- oder Nachteil auslegen.

Teilen auf:

Begriffe der letzten 30 Tage
Versicherungen Jugendliche Queer LGBTQ+ Trans* Rechte Geschlechtliche Vielfalt im Unternehmen Deutschland agender Trans* Diskriminierung Schutz Trans* in Arbeit Trans* Diskriminierungsschutz Kindertag Inter* Rechte SBGG Trans* Am Arbeitsplatz Beratung für trans* und inter* Menschen Netzwerken deadnaming Checkliste International Pronouns Day Pronomen Schritt-für-Schritt-Anleitung trans* Gesetz Non-binäre Anerkennung Inter* Geschlechtlichkeit Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen trans*Kinder Transgender Gesetz 2024 Trans* und Inter* Rechte Kinderrechte Misgendern Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Rechtliches Privatsphäre Kommunikation Dokumentenänderung Grundgesetz für Alle Diversität Respekt Geschlechterrollen PROUTATWORK Geschlechtsänderung Nichtbinär Peerberatung Vielfalt Transsexualität / Transsexuell tin*klusiv nicht-binär LGBTQ+ Rechte Selbstbestimmungsgesetz Diskriminierung Trans* Inter* Non-binär Geschlechtsinkongruenz Gendergerechte Sprache Empowerment Niedersachsen Offenbarungsverbot S2k-Leitlinie Selbstbestimmung intergeschlechtlich Erfahrungen Sozialdaten Strategien Bußgeld Misgendern Selbstfindung dgti Identität Mut rechtliche Transition Unterstützungsgruppen Spende Non-binär Identität dgti e.V. Genderneutral Standesamt Diskriminierungsschutz Kinder Coming Out Artikel 3 Grundgesetz Bildungsabschlüsse Spenden rechtlicher Schutz trans* TIN Geschlechtsidentität Diskriminierung Inter* Solidarität Psychotherapeut Sichtbarkeit Geschlechtseintrag Arbeitgeber*innen Inklusivität Zwangsouting AGG-Reform nicht-binäre Gesetzesänderung Transidentität Namensänderung Beratung Selbstakzeptanz Unterstützung Transition Guide Namen Coming Out Day LGBTIQ Austausch Trans* Beratung Deutschland Weltkindertag transgeschlechtlich Gleichberechtigung Rentenversicherung Geschlechtsdysphorie

Weitere interessante Artikel

trans* Kind am laufen

70 Jahre Weltkindertag – Mit Kinderrechten in die Zukunft

UNICEF feiert unter dem diesjährigen Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“ 70 Jahre Weltkindertag. Ein Grund für uns, einmal genauer hinzuschauen. Viele Städte und Gemeinden werden sich wieder bundesweit für die Rechte der Kinder stark machen, zahlreiche Mitmachaktionen wird es am Weltkindertag für Kinder und Jugendliche geben. Aktionen dazu findet

Weiterlesen »
S2k-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter

XVII. S2k-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie

Der Themenschwerpunkt beim 17. Treffen des Qualitätszirkels Psychotherapeut*innen der dgti e.V. S2k-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter – ein Überblick Inhalt: Kurzvortrag über die bekannten Informationen zur neuen AWMF-S2k-Leitlinie. Referierende Person Kathrin Bach, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Mainz Im Anschluss zum Vortrag ist ein intensiver Erfahrungsaustausch zum Vortrag unter

Weiterlesen »
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.