Kategorie: Presseerklärungen der dgti

Besserer Diskriminierungsschutz gefordert
Allgemein

Diskriminierungsschutz: Trans*, inter* und nicht-binäre Personen in Österreich besser geschützt – Wann folgt Deutschland?

Österreich baut den rechtlichen Diskriminierungsschutz von tina* (trans*-, und inter*geschlechtlichen, nicht-binären und agender) Personen aus, während wir in Deutschland noch auf die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes warten. In Österreich wurde nun durch den Nationalrat bei einer umfassenden Novelle des Dienstrechtes auch das Bundesgleichbehandlungsgesetz mit geändert, zugunsten von tina* Personen: “Geschlecht im Sinne dieses Bundesgesetzes umfasst Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle.” Die Gleichstellung “von Frauen und Männern” wurde durch “aufgrund des Geschlechts” ersetzt.  Siehe Dienstrechts-Novelle 2024 (2711 d.B.) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2711  Damit wurde eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes geschaffen, Frauen bleiben weiterhin dadurch geschützt und dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden. Frauenschutzräume bleiben erhalten.

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Besserer Diskriminierungsschutz gefordert
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Akzeptanz statt Toleranz – für einen tatsächlichen happy Pride!

Die Aufstände in den USA (Christopher Street/Stonewall Inn und zeitgleich im nahe gelegenen Frauengefängnis New York City House of Detention for Women) vor 55 Jahren waren mitverantwortlich für die Emanzipation der queeren Community. Dass wir seitdem als queere Community uns viele Rechte erkämpft haben, wie zuletzt das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung mit dem Selbstbestimmungsgesetz, sind Meilensteine. Doch eines stört uns als Interessenverband für die Rechte und die Gleichstellung von trans*-, inter*geschlechtlichen, nicht-binären und agender Personen Jahr für Jahr: Das Fordern und Eintreten nur für Toleranz. Was man als vermeintlich gut gemeint verstehen mag. Die queere Community will jedoch als selbstverständlich

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Ein neuer Name, eine neue Ära
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Ein neuer Name, eine neue Ära

Ein neuer Name, eine neue Ära: Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. Im Juni 1998 schlossen sich zehn visionäre Personen in Köln zusammen, um die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. zu gründen. Sie teilten die Überzeugung, dass trans* und inter* Personen eine starke Stimme und Unterstützung in der Gesellschaft benötigen. Über die Jahre hinweg haben wir uns als Bundesverband etabliert und unsere Dienste in den Bereichen Beratung und Fortbildung ausgebaut. Dabei haben wir stets die Wichtigkeit der Peer-Beratung betont, um den Mitgliedern der Community eine direkte und praktische Unterstützung zu bieten, die wir derzeit mit 59 Beratungsstellen

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Stellungnahme zu Beschlüssen Ärztetag
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128. Deutscher Ärztetag – Beschlüsse gegen Selbstbestimmung

Am 10. Mai 2024 fand der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz statt. In dieser Zusammenkunft der Bundesärztekammer wurden zwei kontroverse Anträge vorgelegt, die stark konservative politische Strömungen aus den USA und Europa widerspiegeln und sich gegen die Rechte von trans* und nicht-binären Jugendlichen richten. Diese Beschlüsse sind der politisch motivierte und fachlich irreführende Versuch, der kurz vor der Veröffentlichung stehenden AWMF S2k Leitlinie Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen, der Einführung des neuen Diagnosekatalogs ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation WHO in Deutschland und einer in Arbeit befindlichem Neuregelung der Gesundheitsversorgung trans* und nicht-binärer Menschen im Sozialgesetzbuch V zuvor zu kommen. Beratungszwang unter 18

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Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
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Bundestag stimmt für Selbstbestimmung – mit Änderungen

Heute hat der Bundestag das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG)“ der Bundesregierung in der durch den Familienausschuss geänderter Fassung verabschiedet und damit endlich ein modernes, einfaches Verfahren geschaffen. Wir sind erleichtert, dass das aus der Zeit gefallene „Transsexuellengesetz“ abgeschafft wird. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf gewesen – vor 12 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht „Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das

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Trauer um Henri Vogel
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Trauer um Henri Vogel 

Trauer um Henri Vogel – Wir trauern um einen Freund Wie in den vergangenen Tagen bekannt wurde, verstarb der Berliner trans*Aktivist Henri Vogel bereits am 1.3.2024 bei einem tragischen Unfall in Südafrika. Wir trauern um einen Freund der dgti.   Henri Vogel ist tot. Ich war fassungslos, war dies doch eine Nachricht, die ich kaum glauben konnte. Vor wenigen Wochen feierten wir noch die Premiere seiner Dokumentation „Privileg“ im Berliner Kino Zoopalast, tauschten uns aus und wollten uns nach seiner Rückkehr aus Südafrika treffen. Henri war dort auf Forschungsreise hinsichtlich seiner Arbeit als Religions- und Kulturwissenschaftler. Sein Themen waren Gender, Schöpfungsgeschichten

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Stellungnahme zum Abstammungsrecht, Eckpunktepapier, Bündnis zum Abstammungsrecht
Presseerklärungen der dgti

Stellungnahme zum Eckpunktepapier Abstammungsrecht

Bundesjustizminister Marco Buschmann stellt Eckpunkte vor Stellungnahme der dgti e.V. Das Bundesjustizministerium hat heute die Eckpunkte für eine „Reform des Abstammungsrechts“ vorgestellt. Die Abschaffung der institutionellen Diskriminierung von queeren Eltern ist längst überfällig. Spätestens nach dem Wegfall des Zwangs zur geschlechtsangleichenden Operation und der damit einhergehenden dauerhaften Unfruchtbarkeit (Änderung des Transsexuellengesetzes nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2011) und der damit entstandenen Möglichkeit, als trans*Person Elternteil werden zu können, sowie der Einführung der „Ehe für Alle“ (2017) hätte diese erfolgen müssen. Wir begrüßen die Eckpunkte und freuen uns insbesondere für alle lesbischen Paare, die künftig einfacher gemeinsame Mütter ihrer Kinder werden

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Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
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Lesung des Entwurfs des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im Bundestag

Heute fand die erste Lesung des Entwurfs des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im Bundestag statt. Wir begrüßen den Entwurf und freuen uns, dass das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endlich begonnen hat. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf – vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. Ein selbstbestimmtes Leben, die Anerkennung des eigenen Geschlechts und Selbstbestimmung über den eigenen Körper sind Menschenrechte, die die meisten ganz selbstverständlich in Anspruch nehmen. Trans*– inter*, nicht-binäre und agender (tina*) Menschen werden diese Rechte

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Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
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Kabinettsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG)

Unsere Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz „Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)“ verabschiedet und damit das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endlich ermöglicht. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf – vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. „Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das Menschenrecht, entsprechend

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Geschlechtsangleichende Operationen derzeit keine Kassenleistung

Bundessozialgericht: Geschlechtsangleichende Operationen derzeit keine Kassenleistung Am 19.10.2023 wurde eine Klage auf Kostenübernahme einer Mastektomie einer nicht-binären Person vor dem Bundessozialgericht (BSG Az. B 1 KR 16/22 R) verhandelt. Das Gericht verweigerte nicht nur die Kostenübernahme, sondern entschied darüber hinaus, dass alle geschlechtsangleichenden Operationen „Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode sind.“ Darüber muss nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) befinden und „die sachgerechte Anwendung der neuen Methode sowie ihre Wirksamkeit und Qualität [..] beurteilen.“ Dieses Verfahren kann beliebig lange dauern. Die Schlussfolgerung des BSG, dass solche Operationen, und die dazu gehörenden Untersuchungsmethoden „neu“ seien, ist uns nicht ersichtlich. Die zugehörigen Leitlinien

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