Kategorie: Presseerklärungen der dgti

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Allgemein

16 konkrete Anforderungen: So soll die Politik die Rechte von trans*, inter*, nicht-binären und agender Personen stärken

Wir fordern als Bundesverband für trans*-, inter*geschlechtliche, nicht-binäre und agender (tina*) Menschen: Menschenrechte schützen – queerpolitischen Reformstau auflösen! Politische Verantwortung bedeutet auch, die Rechte von Minderheiten zu schützen und bestehende Diskriminierungen abzubauen. Der rechte Kulturkampf gegen geschlechtliche und sexuelle Vielfalt ist im vollen Gange und der Diskurs wird durch Hasskampagnen und Desinformation vergiftet. Rufe nach der Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes, nach Verboten von geschlechterinklusiver Sprache, der medizinischen Versorgung von trans* und nicht-binären Personen oder der „Ehe für Alle“ sorgen für Ausgrenzung und gesellschaftliche Spaltung. Wir brauchen ein klares Bekenntnis zur Demokratie, für Vielfalt und Menschenrechte, um gemeinsam gegen Hass und Diskriminierung

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Statement zu Sportausschlüssen aufgrund von Transfeindlichkeit
Allgemein

Sportausschlüsse aus Transfeindlichkeit

Trans* Frauen und trans* Mädchen in den USA wird der Zugang zum Sport per Dekret verboten: Wir sind sehr besorgt über die internationalen Entwicklungen hinsichtlich der Teilhabemöglichkeiten von trans*, inter* und nicht-binären (tin*) Menschen am Sport. Durch die politisch motivierten Ausschlüsse von trans* Mädchen/Frauen durch Präsident Trump an Sportwettkämpfen und Schulsport sowie von Sportverbänden wie der US-amerikanischen National Collegiate Athletic Association (NCAA), der IBA (International Boxing Association) oder der International Rugby League (IRL) an deren Wettkämpfen wird allein aufgrund Verdachts die Teilhabe verunmöglicht. Schon die Einreise will Trump trans* Athletinnen verweigern und keine Visa ausstellen lassen. Teilhabe am Sport ermöglichen

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Statement zu Sportausschlüssen aufgrund von Transfeindlichkeit
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Trans* im Gefängnis – Zur Causa Liebich

Seit 1981 haben Menschen das Recht, ihren Personenstand ihrem erlebten Geschlecht anzugleichen. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) sind die für transgeschlechtliche und nicht-binäre Personen entwürdigenden psychiatrischen Gutachten entfallen. Niemand kann wirklich in einen Menschen hineinsehen, kein Psychiater und kein Gericht, daher begrüßen wir dieses Gesetz.   Wer aber die Zugehörigkeit zur Gruppe transgeschlechtlicher Menschen durch Personenstandsänderung erklärt, nachdem er sie zuvor mit volksverhetzenden Äußerungen bedacht hat und dafür rechtskräftig verurteilt wurde, dem darf man unlautere Motive unterstellen. Die Grundrechte von Straftätern können eingeschränkt werden und es gibt daher keine freie Gefängnis- und Zimmerwahl. Es wird im Einzelfall entschieden. Für transgeschlechtliche und nicht-binäre

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Statement zu Sportausschlüssen aufgrund von Transfeindlichkeit
News

Wahlprogramm voller Transfeindlichkeit – CDU/CSU-Entwurf publik

Will die CDU/CSU für die Bundestagswahl mit transfeindlicher Ideologie am rechten Rand fischen? Der von Referent*innen im Konrad-Adenauer-Haus verfasste Entwurf des Wahlprogramms der CDU-CSU für die anstehende Bundestagswahl ist publik geworden. Wir sind entsetzt ob der klaren, transfeindlichen Agitation, die man sonst von US- republikanischen Hardlinern wie Gouverneur De Santis (mit dem mehrere Unions-Politiker*innen guten Umgang pflegen), aus Ungarn oder hierzulande von der AfD kennt. Gegen EU-Beschlüsse – purer Populismus Es wird sich für eine faktische Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) eingesetzt. Dies widerspricht Resolutionen des Europarats, einem Bundesratsbeschluss und der EU Equality Strategie für 2020-2025, die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der

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ProutAtWork mit dgti Trans* am Arbeitsplatz - Trans* am Arbeitsplatz - geschlechtliche Vielfalt in Unternehmen
News

Trans* am Arbeitsplatz – geschlechtliche Vielfalt in Unternehmen

Gemeinsame Presseerklärung dgti und PROUT AT WORK fördern geschlechtliche Vielfalt in Unternehmen Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti) und die gemeinnützige Stiftung PROUT AT WORK luden am 26. November zu einer ganztägigen Veranstaltung zum Thema „Trans* am Arbeitsplatz“. Dabei wurde unter anderem die Studie „TIN*klusiv im Office?!“ vorgestellt, die Zahlen zu geschlechtlicher Vielfalt am Arbeitsplatz liefert. Frankfurt am Main, den 26. November 2024 – Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti) setzt sich seit 1998 für die Belange von trans* Personen in der Gesellschaft und am Arbeitsplatz ein. Ebenso engagiert sich die gemeinnützige Stiftung PROUT

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Statement zu Sportausschlüssen aufgrund von Transfeindlichkeit
Allgemein

Gastbeitrag: Warum ich das Selbstbestimmungsgesetz als Psychotherapeutin befürworte

Dr. Lara Werkstetter arbeitet seit etwa 10 Jahren niedergelassen in eigener Praxis und ist seit mehreren Jahren auf die therapeutische Begleitung von „transsexuellen“ – korrekter formuliert „transidenten“ – Menschen spezialisiert. Sie distanziert sich deutlich von Aussagen ihrer Kollegin Frau Dr. Kraus und nimmt fachlich Stellung zu den Themen Transidentität und Selbstbestimmungsgesetz. „In meiner therapeutischen Arbeit habe ich inzwischen dutzende transidente Menschen kennengelernt – also Menschen, die sich dem eigenen biologischen Geschlecht nicht zugehörig fühlen, sondern viele davon dem anderen Geschlecht und manche auch keinem („nicht-binäre Menschen“). Mit großer Verwunderung und einer gewissen Fassungslosigkeit habe ich den Artikel von Frau Dr.Ingeborg

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Gastbeitrag von Dr. Lara Werkstetter zum Selbstbestimmungsgesetz
Rechtliches

Stellungnahme zur geplanten Meldedatenverordnung in Bayern

Zu weitgehende „Verordnung zur Änderung der Meldedatenverordnung“ in Bayern geplant Die dgti wurde eingeladen, im Rahmen einer Verbändeanhörung Stellung zu nehmen zu der geplanten Änderung der Meldedatenverordnung (MelVO) in Bayern. Aus unserer Perspektive ist diese Änderung der Meldedatenverordnung grundsätzlich nicht in dem Maße zwingend notwendig wie vom bayrischen Staatsministerium des Inneren (StMI) angenommen. Wie in der Begründung richtig angeführt wird, ermächtigt §20a des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz – BZRG) die Meldebehörde ausdrücklich, Änderungen im Rahmen des Transsexuellengesetzes (TSG) regelmäßig mitzuteilen. Nach unserem Wissen erfolgen diese Meldungen auch. Wenn es in der Vergangenheit nicht zu einemNachführen der

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Gastbeitrag von Dr. Lara Werkstetter zum Selbstbestimmungsgesetz
Allgemein

Diskriminierungsschutz: Trans*, inter* und nicht-binäre Personen in Österreich besser geschützt – Wann folgt Deutschland?

Österreich baut den rechtlichen Diskriminierungsschutz von tina* (trans*-, und inter*geschlechtlichen, nicht-binären und agender) Personen aus, während wir in Deutschland noch auf die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes warten. In Österreich wurde nun durch den Nationalrat bei einer umfassenden Novelle des Dienstrechtes auch das Bundesgleichbehandlungsgesetz mit geändert, zugunsten von tina* Personen: „Geschlecht im Sinne dieses Bundesgesetzes umfasst Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle.“ Die Gleichstellung „von Frauen und Männern“ wurde durch „aufgrund des Geschlechts“ ersetzt.  Siehe Dienstrechts-Novelle 2024 (2711 d.B.) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2711  Damit wurde eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes geschaffen, Frauen bleiben weiterhin dadurch geschützt und dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden. Frauenschutzräume bleiben erhalten.

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Gastbeitrag von Dr. Lara Werkstetter zum Selbstbestimmungsgesetz
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Akzeptanz statt Toleranz – für einen tatsächlichen happy Pride!

Die Aufstände in den USA (Christopher Street/Stonewall Inn und zeitgleich im nahe gelegenen Frauengefängnis New York City House of Detention for Women) vor 55 Jahren waren mitverantwortlich für die Emanzipation der queeren Community. Dass wir seitdem als queere Community uns viele Rechte erkämpft haben, wie zuletzt das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung mit dem Selbstbestimmungsgesetz, sind Meilensteine. Doch eines stört uns als Interessenverband für die Rechte und die Gleichstellung von trans*-, inter*geschlechtlichen, nicht-binären und agender Personen Jahr für Jahr: Das Fordern und Eintreten nur für Toleranz. Was man als vermeintlich gut gemeint verstehen mag. Die queere Community will jedoch als selbstverständlich

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Ein neuer Name, eine neue Ära
News

Ein neuer Name, eine neue Ära

Ein neuer Name, eine neue Ära: Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. Im Juni 1998 schlossen sich zehn visionäre Personen in Köln zusammen, um die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. zu gründen. Sie teilten die Überzeugung, dass trans* und inter* Personen eine starke Stimme und Unterstützung in der Gesellschaft benötigen. Über die Jahre hinweg haben wir uns als Bundesverband etabliert und unsere Dienste in den Bereichen Beratung und Fortbildung ausgebaut. Dabei haben wir stets die Wichtigkeit der Peer-Beratung betont, um den Mitgliedern der Community eine direkte und praktische Unterstützung zu bieten, die wir derzeit mit 59 Beratungsstellen

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